Verpflegungsleistungen (Rahmenvereinbarung) für die Unterkunfts-Dependance Günzburg Referenznummer der Bekanntmachung: 14.2-16_Verpflegung_GZ_08/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsleistungen (Rahmenvereinbarung) für die Unterkunfts-Dependance Günzburg
Verpflegungsleistungen (Rahmenvereinbarung) für die Unterkunfts-Dependance des Freistaates Bayern, Maria-Merian-Straße 4 in 89312 Günzburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt eine Rahmenvereinbarung über Verpflegungsleistungen für die Unterkunfts-Dependance des Freistaates Bayern, Maria-Merian-Straße 4 in 89312 Günzburg mit bis zu 206 Personen aus.
Die Verpflegungsleistungen umfassen die Produktion und Lieferung von Speisen entsprechend der bestellten Liefermengen für Frühstück, Mittagessen, Abendessen, die Bereitstellung von Getränken, auf die Produktion und Lieferung von Baby- und Kleinkindernahrung, Suppenmahlzeiten und Verpflegungsbeuteln (Lunchpakete). Der Auftrag umfasst auch die Bereitstellung des erforderlichen Geschirrs sowie von Ramadanverpflegung auf Bestellung einschließlich von Mehrwegtrinkbechern (ausgenommen Glas und Porzellan), Servierbesteck, Servietten, Zucker, Pfeffer und Salz. Das Besteck für die Bewohner wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Die geplanten Essenszeiten sind
- Frühstück von 8:00 – 10:00 Uhr;
- Mittagessen von 12:00 – 14:00 Uhr;
- Abendessen von 17:00 – 19:00 Uhr;
- zusätzlich während des Ramadans nach Einbruch der Dunkelheit für 1,5 Stunden.
Die Anlieferung des vorbereiteten Essens durch den Auftragnehmer erfolgt bis spätestens 15 Minuten vor der jeweiligen Essensausgabezeit am betreffenden Tag in der Einrichtung. Das Abendessen kann gleichzeitig mit dem Mittagessen angeliefert und unter Beachtung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften durch den Auftragnehmer zwischengelagert werden.
Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung werden bis zu 206 Verpflegungsportionen pro Verköstigungstag an 365 bzw. 366 Tagen pro Jahr vom Auftraggeber beim Auftragnehmer bestellt. Weiterhin werden in der Regel bis zu 10 Verpflegungsbeutel (Lunchpaket) je Tag, und bis zu 103 Suppenverpflegungen je Tag bestellt. Die Unterkunft ist als Männerunterkunft geplant. Bei Belegung mit Frauen und Familien können zusätzlich bis zu 20 Baby-Kleinkindernahrungen pro Verköstigungstag bestellt werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Eine Überbelegung von bis zu 10 % (d.h. zB 226 Verpflegungsportionen) ist im Einzelfall möglich.
Neben einer Anlieferung von warmen Gerichten ist es auch möglich die Speisen gekühlt bzw. gefroren anzuliefern und vor Ort frisch zuzubereiten bzw. mithilfe von Konvektomaten zu regenerieren.
Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Vertrag beginnt am 01.08.2023 um 0.00 Uhr zu laufen und endet am 31.07.2024 um 24:00 Uhr. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 31.07.2026 um 24:00 Uhr.
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregistereintragung.
Unterzeichnete Eigenerklärung zur Eignung (L 124) oder Präqualifizierung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
1) Schutzerklärung Scientology (Formblatt L 2496).
2) Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt L 127).
3) Eigenerklärung R 1 und Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (pauschal) von 2.500.000,- EUR je Schadensfall,
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Bei Umwelthaftpflicht-Schäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme. Die Einzelheiten der MIndestanforderung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungssummen im Auftragsfall zusichert.
4) Durchschnittlicher Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Catering-/Verpflegungsleistungen) in den abgelaufenen drei Kalenderjahren 2020 bis 2022 von durchschnittlich 2.500.000,- EUR p.a.
Soweit der Jahresumsatz für 2022 noch nicht festgestellt ist, kann der geschätzte Jahresumsatz angegeben werden.
5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen).
6) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen (Krankenkassen, Künstlersozialkasse, Deutschen Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See) über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - nicht älter als sechs Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen).
wie vor
7) Nur soweit erforderlich: Nachweis einer Zulassung nach der VO (EG) Nr. 853/2004 als Cateringbetrieb/Verpflegungsbetrieb
Auf das Merkblatt L 4 "Hinweise zu Vorschriften des Lebensmittelhygienerechts" wird verwiesen. Eine Zulassungspflicht kann insbesondere aufgrund der Bildung einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes von Nachunternehmen entstehen.
8) Wird vom Auftraggeber abgefragt: Wettbewerbszentralregisterauskunft für Bewerber.
Die Wettbewerbszentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.
9) Drei vergleichbare Referenzen. Der Auftraggeber stellt aufgrund der besonderen Anforderungen an Catering-/Verpflegungsleistungen für Flüchtlingseinrichtungen für die Vergleichbarkeit der Referenzen auf die nachfolgenden Kriterien ab.
a) Referenz umfasst Catering-/Verpflegungsleistung für eine Erstaufnahmeeinrichtung, eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, ein ANKER-Zentrums, ein Behördenankunftszentrums oder einer vergleichbaren Einrichtung zur Unterbringung von Personen mit mind. 150 untergebrachten Personen).
b) Referenz umfasst Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen mit Getränken) an 365 Tagen/Jahr und 24 h/Tag.
c) Referenz umfasst Catering-/Verpflegungsdienstleistungen unter Beachtung religiöser Speisevorschriften (insb. Halal).
d) Eigenerklärung, dass Referenz im Wesentlichen zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden ist und AN nicht wiederholt zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung angehalten werden musste.
Um einen hinreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vorgesehene Zeitraum verlängert und werden alle Referenzen gewertet, die einen Bewachungs- und Sicherheitsdienst innerhalb des Referenzzeitraums der letzten 5 Kalenderjahre (vom April 2018 bis April 2023) eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten umfassen (Mindestanforderung).
Die Bieter/Bietergemeinschaften sollen mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zu drei Referenzen einreichen.
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen.
10. Zertifiziertes Qualitätssicherungssystem (Unternehmen ist mindestens nach DIN ISO 9001:2015 oder vergleichbar zertifiziert).
wie vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.