Schaffung von Räumlichkeiten für das G9 Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-CVB-GP-V2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uffenheim
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 97215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bomhardschule.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schaffung von Räumlichkeiten für das G9
Die Christian-von-Bomhard-Schule zählt derzeit ca. 970 Schülerinnen und Schüler. Nach der Wiedereinführung des neunstufigen Gymnasiums benötigt die Schule dringend zusätzliche großzügige Klassenräume.
Geplant ist ein Gebäude in Massivbauweise, welches sich architektonisch ansprechend in das Gesamtbild des Schulcampus einfügt. Der Neubau soll in unmittelbarer Nähe des Ostgebäudes Platz für insgesamt sechs Klassenräume mit jeweils mindestens 30 Schülerinnen und Schüler enthalten, welche zeitgemäß mit interaktiven Tafeln ausgestattet sind. Weiterhin sind die notwendigen Funktionsräume (Haustechnik, sanitäre Anlagen etc.) planerisch umzusetzen. Selbstverständlich soll auch das Thema Barrierefreiheit angemessen berücksichtigt werden.
Die Wärmeversorgung der Schule erfolgt über das nahegelegene Blockheizkraftwerk der Stadt Uffenheim. Die Stadtwerke haben bereits signalisiert, dass auch ein möglicher Neubau bedarfsgerecht mit Wärme versorgt werden könnt
Uffenheim
Für das Projekt Schaffung von Räumlichkeiten für das G9 werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der Objektplanung (Gebäudeplanung, gem. HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37) benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 vergeben. inkl. besonderer Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
Leistungsphasen 1 – 2 – Ausführung bereits erfolgt
• Stufe 1: Ziel 3: Entwurfsplanung, inklusive besonderer Leistungen und Ziel 4: Genehmigungsplanung
• Weitere Vertragsziele (=Leistungsphasen) nach Ziffer 1.2 Architektenvertrag:
Ziel 5: Ausführungsplanung
Ziel 6: Vorbereitung der Vergabe
Ziel 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Ziel 8: Objektüberwachung
Ziel 9: Objektbetreuung
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Vertragszielen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Vertragsziele oder auf die einzelnen Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Bauherr überträgt dem Architekten bei Vertragsabschluss zunächst die Vertragsziele 3 und 4.
Der Bauherr beabsichtigt voraussichtlich, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme dem Architekten weitere Vertragsziele nach Ziffer 1.2 des Architektenvertrages einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Solche weiteren Beauftragungen sind nur wirksam, wenn sie dem Architekten gegenüber schriftlich mit entsprechendem Beschluss des Gremiums erklärt werden.
Die Laufzeit des Vertrags II.2.7) beinhaltet 4 Jahre Gewährleistung/Lph. 9.
Für das Projekt Schaffung von Räumlichkeiten für das G9 werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der Objektplanung (Gebäudeplanung, gem. HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37) benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 vergeben. inkl. besonderer Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
Leistungsphasen 1 – 2 – Ausführung bereits erfolgt
• Stufe 1: Ziel 3: Entwurfsplanung, inklusive besonderer Leistungen und Ziel 4: Genehmigungsplanung
• Weitere Vertragsziele (=Leistungsphasen) nach Ziffer 1.2 Architektenvertrag:
Ziel 5: Ausführungsplanung
Ziel 6: Vorbereitung der Vergabe
Ziel 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Ziel 8: Objektüberwachung
Ziel 9: Objektbetreuung
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Vertragszielen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Vertragsziele oder auf die einzelnen Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Bauherr überträgt dem Architekten bei Vertragsabschluss zunächst die Vertragsziele 3 und 4.
Der Bauherr beabsichtigt voraussichtlich, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme dem Architekten weitere Vertragsziele nach Ziffer 1.2 des Architektenvertrages einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Solche weiteren Beauftragungen sind nur wirksam, wenn sie dem Architekten gegenüber schriftlich mit entsprechendem Beschluss des Gremiums erklärt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehingen
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ingplusarch.eu
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.