Errichtung eines neuen Hallenbades in Schwabach - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0045-06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines neuen Hallenbades in Schwabach - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Auf dem Gelände des Parkbads Schwabach wird ein neues Hallenbad errichtet. Das vorliegende Gewerk umfasst:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- ca. 800 m Verlegen von Schmutzwasser und Regenwasserleitungen- 1 St. Lieferung und Einbau von Abwasser-tauchpumpen als Doppelanlage im Gebäude (40m³/h)- 1 St. Lieferung und Einbau einer Fäkalienhebeanlage - ca. 60 St. Einbau von Bodenabläufen - ca. 790 m Verlegen von Kalt-, Warm- und Zirkulationswasserleitungen- ca. 80 St. Lieferung und Montage von Sanitärobjekten und Armaturen- 1 St. Lieferung und Montage einer Druckerhöhungsanlage f. Reinigungswasser- 1 St. Lieferung und Montage einer Enthärtungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.