Losweise Beschaffung von IT-Leistungen für das Bezirksklinikum Mainkofen und das Bezirkskrankenhaus Landshut - im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) Referenznummer der Bekanntmachung: Bezirk_Niederbayern_BZN_0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezirk-niederbayern.de/gesundheit/
Abschnitt II: Gegenstand
Losweise Beschaffung von IT-Leistungen für das Bezirksklinikum Mainkofen und das Bezirkskrankenhaus Landshut - im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG)
Losweise Beschaffung von IT-Leistungen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) zur
- "Einführung Mobiles Klinik Informations System (KIS)" (Los 1);
- "Einführung Elektronische Patientenkurve" (Los 2);
- "Einführung Digitales Medikationsmanagement" (Los 3)
für den Bezirk Niederbayern an seinen Regiebetrieben; Bezirksklinikum Mainkofen und Bezirkskrankenhaus Landshut.
Einführung Mobiles Klinik Informations System (KIS)
Bezirk Niederbayern Maximilianstraße 15 84028 Landshut
Das Bezirksklinikum Mainkofen und das Bezirkskrankenhaus Landshut sind zentrale Gesundheitseinrichtungen in Niederbayern und Regiebetriebe des Bezirks Niederbayern.
Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetztes ist die Einführung bzw. der flächen-deckende Rollout einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation geplant. Ziel ist eine durchgehend digitale, syntaktisch, semantisch und organisatorisch interoperablen Pflegedokumentation. Durch den Einsatz eines solchen Systems können die vielfältigen Leistungs-, Kommunikations- und Abstimmungsprozesse sowohl zwischen den beteiligten Akteuren im Krankenhaus als auch außerhalb des stationären Sektors (siehe Entlass- und Überleitungsmanagement) effizienter und transparenter gestaltet werden. Ebenso kommt es zu einer Verringerung des hohen manuellen Dokumenta-tionsaufwandes durch das medizinische Fachpersonal.
Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens ist die losweise Beschaffung folgender IT-Leistungen:
Los 1 - "Einführung Mobiles Klinik Informations System (KIS)"
Aktuell ist das Klinikinformationssystem (KIS) "ORBIS" der Firma Dedalus als patientenführendes System im Einsatz. Seit der ersten Basisinstallation des KIS wurde die KIS-Installation sowohl an dem Bezirksklinikum Mainkofen als auch an dem Bezirkskrankenhaus Landshut stetig um diverse Module erweitert.
Aktuell sind als Teil der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation u.a. die Module für Pflegedokumentation, Pflegeprozessunterstützung, Arztbriefschreibung sowie Medizinische Basisdokumentation jeweils flächendeckend im gesamten Klinikum im Einsatz. Der Zugriff auf das vorhandene KIS erfolgt über Desktop- oder Notebookar-beitsplätze unter Verwendung von Windows 10. Die Oberflächen und Bedienelemen-te des KIS sind für Desktoplösungen zur Steuerung mit Maus und Tastatur konzipiert.
Mit Los 1 des hiesigen Vergabeverfahrens beabsichtigt der Bezirk Niederbayern die Einführung eines mobilen Klinikinformationssystems (KIS), um den Zugriff auf die Patientendaten deutlich mobiler zu gestalten. Der Rollout des mobilen KIS ist für alle Standorte des Bezirksklinikums Mainkofen als auch des Bezirkskrankenhauses Landshut vorgesehen; die Außenstandorte befinden sich in Passau, Grafenau, Pfarr-kirchen, Deggendorf, Zwiesel und Waldkirchen.
Gegenstand des Loses 1 ist daher die Beschaffung der zur Einführung eines mobilen Klinikinformationssystems (KIS) erforderlichen Software-Lizenzen und Dienstleistungen (Konfiguration, Beratung, Schulung).
Für weitergehende Ausführungen wird auf die Leistungsbeschreibung [Anlage 802_01] verwiesen.
Der EVB-IT Systemvertrag beinhaltet Serviceleistungen. Die Serviceleistungen beginnen mit der Abnahme. Die Laufzeit für die Serviceleistungen beträgt drei (3) Jahre (3x12 Monate) mit Verlängerungsoption um jeweils ein (1) Jahr. Der Auftraggeber kann der Verlängerung widersprechen, wenn er dies dem Auftragnehmer in Textform spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen
(Service-)Vertragslaufzeit mitteilt.
Einführung Elektronische Patientenkurve
Bezirk Niederbayern Maximilianstraße 15 84028 Landshut
Das Bezirksklinikum Mainkofen und das Bezirkskrankenhaus Landshut sind zentrale Gesundheitseinrichtungen in Niederbayern und Regiebetriebe des Bezirks Niederbayern.
Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetztes ist die Einführung bzw. der flächendeckende Rollout einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation geplant. Ziel ist eine durchgehend digitale, syntaktisch, semantisch und organisatorisch interoperablen Pflegedokumentation. Durch den Einsatz eines solchen Systems können die vielfältigen Leistungs-, Kommunikations- und Abstimmungsprozesse sowohl zwischen den beteiligten Akteuren im Krankenhaus als auch außerhalb des stationären Sektors (siehe Entlass- und Überleitungsmanagement) effizienter und transparenter gestaltet werden. Ebenso kommt es zu einer Verringerung des hohen manuellen Dokumentationsaufwandes durch das medizinische Fachpersonal.
Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens ist die losweise Beschaffung folgender IT-Leistungen:
Los 2 - "Einführung Elektronische Patientenkurve"
Aktuell ist das Klinikinformationssystem (KIS) "ORBIS" der Firma Dedalus als patien-tenführendes System im Einsatz. Seit der ersten Basisinstallation des KIS wurde die KIS-Installation sowohl an dem Bezirksklinikum Mainkofen als auch an dem Bezirkskrankenhaus Landshut stetig um diverse Module erweitert.
Aktuell sind als Teil der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation u.a. die Module für Pflegedokumentation, Pflegeprozessunterstützung, Arztbriefschreibung sowie Medizinische Basisdokumentation jeweils flächendeckend an allen Standorten im Einsatz.
In dem Bezirksklinikum Mainkofen ist als weiterer Baustein der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation zudem das Modul "ORBIS Patientenkurve" eingeführt.
An dem Bezirkskrankenhaus Landshut ist die digitale Patientenkurve noch nicht eingeführt.
Mit Los 2 des hiesigen Vergabeverfahrens beabsichtigt der Bezirk Niederbayern die Einführung der elektronischen Patientenkurve für alle Standorte des Bezirksklinikums Mainkofen als auch des Bezirkskrankenhauses Landshut; die Außenstandorte befinden sich in Passau, Grafenau, Pfarrkirchen, Deggendorf, Zwiesel und Waldkir-chen.
Gegenstand des Loses 2 ist daher die Beschaffung der zur Einführung der digitalen Patientenkurve erforderlichen Lizenzen und Dienstleistungen (Konfiguration, Beratung, Schulung).
Für weitergehende Ausführungen wird auf die Leistungsbeschreibung [Anlage 802_02] verwiesen.
Der EVB-IT Systemvertrag beinhaltet Serviceleistungen. Die Serviceleistungen beginnen mit der Abnahme. Die Laufzeit für die Serviceleistungen beträgt drei (3) Jahre (3x12 Monate) mit Verlängerungsoption um jeweils ein (1) Jahr. Der Auftraggeber kann der Verlängerung widersprechen, wenn er dies dem Auftragnehmer in Textform spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen
(Service-)Vertragslaufzeit mitteilt.
Einführung Digitales Medikationsmanagement
Bezirk Niederbayern Maximilianstraße 15 84028 Landshut
Das Bezirksklinikum Mainkofen und das Bezirkskrankenhaus Landshut sind zentrale Gesundheitseinrichtungen in Niederbayern und Regiebetriebe des Bezirks Niederbayern.
Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetztes ist die Einführung bzw. der flächendeckende Rollout einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation geplant. Ziel ist eine durchgehend digitale, syntaktisch, semantisch und organisatorisch interoperablen Pflegedokumentation. Durch den Einsatz eines solchen Systems können die vielfältigen Leistungs-, Kommunikations- und Abstimmungsprozesse sowohl zwischen den beteiligten Akteuren im Krankenhaus als auch außerhalb des stationären Sektors (siehe Entlass- und Überleitungsmanagement) effizienter und transparenter gestaltet werden. Ebenso kommt es zu einer Verringerung des hohen manuellen Dokumentationsaufwandes durch das medizinische Fachpersonal.
Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens ist die losweise Beschaffung folgender IT-Leistungen:
Los 3 - "Einführung Digitales Medikationsmanagement"
Aktuell ist das Klinikinformationssystem (KIS) "ORBIS" der Firma Dedalus als patientenführendes System im Einsatz. Seit der ersten Basisinstallation des KIS wurde die KIS-Installation sowohl an dem Bezirksklinikum Mainkofen als auch an dem Bezirkskrankenhaus Landshut stetig um diverse Module erweitert.
Ein digitales Medikationsmanagement ist derzeit nicht im Einsatz. Die ärztliche An-ordnung von Medikamenten sowie die Dokumentation der Durchführung durch die Pflege wird in ORBIS abgebildet und ist in die digitale Patientenakte integriert.
Mit Los 3 des hiesigen Vergabeverfahrens beabsichtigt der Bezirk Niederbayern die Einführung eines digitalen Medikationsmanagement. Der Rollout des digitalen Medikationsmanagements ist für alle Standorte des Bezirksklinikums Mainkofen als auch des Bezirkskrankenhauses Landshut; die Außenstandorte befinden sich in Passau, Grafenau, Pfarrkirchen, Deggendorf, Zwiesel und Waldkirchen.
Gegenstand des Loses 3 ist daher die Beschaffung der zur Einführung des digitalen Medikationsmanagements erforderlichen Software-Lizenzen und Dienstleistungen (Konfiguration, Beratung, Schulung).
Für weitergehende Ausführungen wird auf die Leistungsbeschreibung [Anlage 802_03] verwiesen.
Der EVB-IT Systemvertrag beinhaltet Serviceleistungen. Die Serviceleistungen beginnen mit der Abnahme. Die Laufzeit für die Serviceleistungen beträgt drei (3) Jahre (3x12 Monate) mit Verlängerungsoption um jeweils ein (1) Jahr. Der Auftraggeber kann der Verlängerung widersprechen, wenn er dies dem Auftragnehmer in Textform spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen
(Service-)Vertragslaufzeit mitteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einführung Mobiles Klinik Informations System (KIS)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einführung Elektronische Patientenkurve
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einführung Digitales Medikationsmanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6SBW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.