Reinigungsleistung für die Unterkunfts-Dependance Günzburg Referenznummer der Bekanntmachung: 14.2-16_UH-Reinigung_GZ_08/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistung für die Unterkunfts-Dependance Günzburg
Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) für die Unterkunfts-Dependance des Freistaates Bayern, Maria-Merian-Straße 4 in 89312 Günzburg.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt eine Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) für die Unterkunfts-Dependance des Freistaates Bayern, Maria-Merian-Straße 4 in 89312 Günzburg mit bis zu 206 Personen aus.
Die Reinigungsleistungen umfassen
- Tägliche Reinigungsleistungen (Montag bis Sonntag) von Eingangsbereich (Foyer) (EG), Flure und Treppenhäuser samt aller ggf. vorhandenen Handläufe an den Treppen (UG, EG, 1.OG, 2.OG), desinfizierende Reinigung aller Türklinken, Speisesaal (nur Fußboden) – zweimal täglich) (EG), Untersuchungszimmer 1 und 2 (EG), Putzräume des Auftraggebers und der Dienstleister (EG), Bewohner Sozialraum (UG) und Bewohner Waschmaschinen – und Trocknerraum (UG) sowie der Sanitäranlagen.
- Wöchentliche Reinigungsleistungen von Büroräume 1 und 2 der Verwaltung sowie zugehörigen Lagerraum, Büro der Teamleitung, der Betriebsleitung sowie Büroraum 1 und 2 (EG), Büro Sicherheitsdienst sowie Büro Leitung Sicherheitsdienst (EG), Personalküche/Sozialraum des Auftraggebers und des Dienstleistungspersonals (EG), Schulungsraum (EG), Büro Flüchtlings-, Integrationsbetreuung (EG), Büro 1 und 2 Betreuung (EG), Raum Kinderbetreuung 1 und 2 (EG), Warteraum Bewohner (Arzt) (EG) und Umkleideraum Dienstleister (UG).
- Monatliche Reinigungsleistungen von Lager- und Abstellräumen des Auftraggebers (Hygienemittel, Wäsche (2x), Ehrenamtskoordination, Asservaten, Technik, Hausmeister, Installation, Reinigung sowie zwei weitere Räume) (UG) und Lagerräume des Auftraggebers (Putzmittel, Wäschereinigung) (1.OG).
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Erforderlichkeit die Grundreinigung von Bewohnerzimmern oder von Bewohnerschlafplätzen als Bedarfspositionen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung dieser Bedarfspositionen, insbesondere in einer bestimmten Mindestanzahl, besteht nicht
Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Der Vertrag beginnt am 01.08.2023 um 0.00 Uhr zu laufen und endet am 31.07.2024 um 24:00 Uhr. Der Vertrag verlängert sich um je einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 31.07.2026 um 24:00 Uhr.
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregistereintragung
Unterzeichnete Eigenerklärung zur Eignung (L 124) oder Präqualifizierung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
1) Schutzerklärung Scientology (Formblatt L 2496).
2) Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt L 127).
3) Eigenerklärung R 1 und Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme
- für Personen- und Sachschäden (pauschal) von mind. 2.500.000,- EUR je Schadensfall,
- für Vermögensschäden von mind. 250.000,- EUR je Schadensfall,
- für Bearbeitungs-/ Tätigkeitsschäden von mind. 250.000,- EUR je Schadensfall,
- für das Abhandenkommen von Schlüsseln von mind. 250.000,- EUR je Schadensfall,
- wegen Umwelthaftpflichtschäden von mind. 2.500.000,- EUR je Schadensfall.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Bei Umwelthaftpflicht-Schäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme. Die Einzelheiten der Mindestanforderung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungssummen im Auftragsfall zusichert.
4) Durchschnittlicher Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Reinigungsleistungen) in den abgelaufenen drei Kalenderjahren 2020 bis 2022 von durchschnittlich 200.000,- EUR p.a.
Soweit der Jahresumsatz für 2022 noch nicht festgestellt ist, kann der geschätzte Jahresumsatz angegeben werden.
5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen)
6) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen (Krankenkassen, Künstlersozialkasse, Deutschen Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See) über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - nicht älter als sechs Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen).
wie vor.
7) Wird vom Auftraggeber abgefragt: Wettbewerbszentralregisterauskunft für Bewerber.
Die Wettbewerbszentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.
8) Drei vergleichbare Referenzen. Der Auftraggeber stellt aufgrund der besonderen Anforderungen an Reinigungsleistungen für Flüchtlingseinrichtungen für die Vergleichbarkeit der Referenzen auf die nachfolgenden Kriterien ab.
a) Referenz umfasst Reinigungsleistungen in einer Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, einem ANKER-Zentrum, einem Behördenankunftszentrum oder in einer vergleichbaren Einrichtung (mind. 150 untergebrachte Personen).
b) Eigenerklärung, dass Referenz im Wesentlichen zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden ist und AN nicht wiederholt zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung angehalten werden musste.
Um einen hinreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vorgesehene Zeitraum verlängert und werden alle Referenzen gewertet, die einen innerhalb des Referenzzeitraums der letzten 5 Kalenderjahre (vom April 2018 bis April 2023) eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten umfassen (Mindestanforderung)
Die Bieter/Bietergemeinschaften sollen mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zu drei Referenzen einreichen.
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
wie vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.