BBSR _ VE 158 Staubschutzwünde 2 Referenznummer der Bekanntmachung: BBSR_VE158
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
BBSR _ VE 158 Staubschutzwünde 2
BBSR _ VE 158 Staubschutzwände 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Leistungsverzeichnis umfasst folgende Leistungen:- Staubwände F90 als Baustellenabgrenzung von Fertigfußboden bis Rohdecke 720m²- Staubwände mit Spanplatte F0 als Baustellenbegrenzung innen ca 650m²- Folienschutzwände mit Spanplatte und Kunststofffolie 120m²- Bautüren aus Stahlblech als Einsatztüren in Staubschutzwände T0 und T30/RS 26 Stk- Kniestocktüren F30 2 Stk- Witterungsschutz für Öffnungen mit zementgebundenen Bauplatten- Deckenbereich schotten, abkleben- Decken öffnen und wieder verschließen- Schutzmaßnahmen allgemein mit Folie herstellen, Abdeckarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.