Wartungsverlängerung von Sophos-Lizenzen und Neuerwerb
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunalbit.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsverlängerung von Sophos-Lizenzen und Neuerwerb
Bei der KommunalBIT sind derzeit 9.000 Sophos-Lizenzen im Einsatz, deren Wartung zum 31.03.2023 ausläuft. Ziel dieser Ausschreibung ist die Verlängerung der Pflege- und Wartungsleistungen für alle bestehenden Sophos -Lizenzen, sowie die Erweiterung der Bestandslizenzen um 1.000 Stück.
Fürth
Bei der KommunalBIT sind derzeit 9.000 Sophos-Lizenzen im Einsatz, deren Wartung zum 31.03.2023 ausläuft. Ziel dieser Ausschreibung ist die Verlängerung der Pflege- und Wartungsleistungen für alle bestehenden Sophos -Lizenzen, sowie die Erweiterung der Bestandslizenzen um 1.000 Stück.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartungsverlängerung von Sophos-Lizenzen und Neuerwerb
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.