Stilllegung von Emissionsgutschriften (Certified Emission Reductions, CERs) aus dem CDM für 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000152
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stilllegung von Emissionsgutschriften (Certified Emission Reductions, CERs) aus dem CDM für 2022
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt vergibt die Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften zur Treibhausgaskompensation von Emissionen der Staatsregierung für das Jahr 2022, sowie die dienstlichen Flugreisen der restlichen bayerischen Staatsregierung des Jahres 2022.
Der Bedarf beläuft sich insgesamt auf 28.994 Gutschriften, aufgeteilt in drei Mengenlose zu je 9.665, 9.665 und 9.664 Gutschriften.
Die Zuschlagserteilung richtet sich je Los nach dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot (höchste Kennzahl Z). Die Leistung wird anhand einzureichender Projektangaben bewertet. Bewertet wird der Projektstandort (28%), besonderer Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung (28%), besondere Projekte (28%) und der Transformationsbeitrag (16%).
Bieter können mehrere Hauptangebote mit unterschiedlichen Projekten bzw. Projektländern, auch je Los, anbieten um die Chance auf eine Zuschlagserteilung zu maximieren.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungskriterienkatalog und den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Mengenlos 1
Bayern
Mengenlos 1 über 9.665 Gutschriften
Die Wertung der Angebote erfolgt anhand der Berechnungsmethode "Freie Verhältniswahl Preis / Leistung".
Der Angebotspreis fließt mit 30 % und die Leistungskriterien mit 70% in die Berechnung ein.
Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag.
Bei Gleichstand entscheidet der niedrigere Preis der Leistung. Besteht auch bei der Wertung nach dem Preis Gleichstand, so entscheidet das Los über die Rangziffer, im Rahmen der allgemeinen Vergaberechtsgrundsätze.
Die Kennzahl Z wird wie folgt ermittelt:
Z = (Gewichtung L x erreichte Leistungspunkte) + (Gewichtung P x (Referenzpreis/Angebotspreis*100))
Mengenlos 2
Bayern
Mengenlos 2 über 9.665 Gutschriften
Die Wertung der Angebote erfolgt anhand der Berechnungsmethode "Freie Verhältniswahl Preis / Leistung".
Der Angebotspreis fließt mit 30 % und die Leistungskriterien mit 70% in die Berechnung ein.
Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag.
Bei Gleichstand entscheidet der niedrigere Preis der Leistung. Besteht auch bei der Wertung nach dem Preis Gleichstand, so entscheidet das Los über die Rangziffer, im Rahmen der allgemeinen Vergaberechtsgrundsätze.
Die Kennzahl Z wird wie folgt ermittelt:
Z = (Gewichtung L x erreichte Leistungspunkte) + (Gewichtung P x (Referenzpreis/Angebotspreis*100))
Mengenlos 3
Bayern
Mengenlos 3 über 9.664 Gutschriften
Die Wertung der Angebote erfolgt anhand der Berechnungsmethode "Freie Verhältniswahl Preis / Leistung".
Der Angebotspreis fließt mit 30 % und die Leistungskriterien mit 70% in die Berechnung ein.
Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag.
Bei Gleichstand entscheidet der niedrigere Preis der Leistung. Besteht auch bei der Wertung nach dem Preis Gleichstand, so entscheidet das Los über die Rangziffer, im Rahmen der allgemeinen Vergaberechtsgrundsätze.
Die Kennzahl Z wird wie folgt ermittelt:
Z = (Gewichtung L x erreichte Leistungspunkte) + (Gewichtung P x (Referenzpreis/Angebotspreis*100))
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen
nach §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung
russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
- Je Los eine Eigenerklärung über finanzielle Lage, von der Zuschlagserteilung, über die Stilllegung der Gutschriften bis zur Rechnungsstellung die angebotenen Projekte vollständig vorzufinanzieren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister einholen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
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Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische
Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch die jeweiligen
Wasserwirtschaftsämter im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
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Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten
Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort
möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich
elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt,
Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail:
[gelöscht] , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs.
3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information
per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.