Wäschereileistungen (Rahmenvereinbarung) für die Unterkunfts-Dependance Günzburg Referenznummer der Bekanntmachung: 14.2-16_Wäscherei_GZ_08/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wäschereileistungen (Rahmenvereinbarung) für die Unterkunfts-Dependance Günzburg
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt eine Rahmenvereinbarung über Wäschereileistungen für die Unterkunfts-Dependance des Freistaates Bayern, Maria-Merian-Straße 4 in 89312 Günzburg mit bis zu 206 Personen aus.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt eine Rahmenvereinbarung über Wäschereileistungen für die Unterkunfts-Dependance des Freistaates Bayern, Maria-Merian-Straße 4 in 89312 Günzburg mit bis zu 206 Personen aus.
Die Wäschereileistungen umfassen die wöchentliche Reinigung und Desinfektion von Wäsche (Schlafsack, Kissenbezüge, Spannbettlaken, Duschtücher, Handtücher, Kopfkissen und Einziehdecken) der Bewohner der Einrichtung einschließlich Abholung, Reinigung der Wäsche in der Wäscherei des Auftragnehmers außerhalb der Einrichtung und die Wiederanlieferung der Wäsche in der Einrichtung. Dem Auftragnehmer steht somit eine Woche zur Erbringung der Wäschereileistung zur Verfügung.
Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung werden wöchentliche Wäschereileistungen für bis zu 206 Wäschereistücke an 52 Wochen pro Jahr vom Auftraggeber beim Auftragnehmer bestellt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Eine Überbelegung von bis zu 10 % (d.h. 226 Wäschestücke pro Woche) ist im Einzelfall möglich.
Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Vertrag beginnt am 01.08.2023 um 0.00 Uhr zu laufen und endet am 31.07.2024 um 24:00 Uhr. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 31.07.2026 um 24:00 Uhr.
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregistereintragung
Unterzeichnete Eigenerklärung zur Eignung (L 124) oder Präqualifizierung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
1) Schutzerklärung Scientology (Formblatt L 2496).
2) Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt L 127).
3) Eigenerklärung R 1 und Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme
- für Personen- und Sachschäden (pauschal) von 2.500.000,- EUR je Schadensfall,
- für Vermögensschäden, insbesondere auch nach gültigem Datenschutzrecht von 250.000,- EUR je Schadensfall
- wegen Abhandenkommen von fremden, berufsbezogenen Schlüsseln, Codekarten und Transpondern von 250.000,- EUR je Schadensfall,
- wegen Abhandenkommens bewachter Sachen und Beschädigungen/Vernichtung mit Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des Auftragsnehmers von 250.000,- EUR je Schadensfall,
- wegen Umwelthaftpflichtschäden von 2.500.000,- EUR.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Bei Umwelthaftpflicht-Schäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme. Die Einzelheiten der Mindestanforderung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungssummen im Auftragsfall zusichert.
4) Durchschnittlicher Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Wäschereileistungen) in den abgelaufenen drei Kalenderjahren 2020 bis 2022 von durchschnittlich 500.000,- EUR p.a.
Soweit der Jahresumsatz für 2022 noch nicht festgestellt ist, kann der geschätzte Jahresumsatz angegeben werden.
5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen).
6) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen (Krankenkassen, Künstlersozialkasse, Deutschen Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See) über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - nicht älter als sechs Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen).
wie vor.
7) Wird vom Auftraggeber abgefragt: Wettbewerbszentralregisterauskunft für Bewerber.
Die Wettbewerbszentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.
8) Drei vergleichbare Referenzen. Der Auftraggeber stellt aufgrund der besonderen Anforderungen an Wäschereileistungen für Flüchtlingseinrichtungen für die Vergleichbarkeit der Referenzen auf die nachfolgenden Kriterien ab.
a) Referenz umfasst Wäschereidienstleistungen für eine Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, eines ANKER-Zentrums, eines Behördenankunftszentrums oder einer vergleichbaren Einrichtung (mind. 200 untergebrachte Personen)
b) Eigenerklärung, dass Referenz im Wesentlichen zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden ist und AN nicht wiederholt zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung angehalten werden musste.
Um einen hinreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vorgesehene Zeitraum verlängert und werden alle Referenzen gewertet, die einen Bewachungs- und Sicherheitsdienst innerhalb des Referenzzeitraums der letzten 5 Kalenderjahre (vom April 2018 bis April 2023) eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten umfassen (Mindestanforderung)
Die Bieter/Bietergemeinschaften sollen mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zu drei Referenzen einreichen.
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Den Bietern wird anheim gestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen.
9. Zertifiziertes Qualitätssicherungssystem (Unternehmen ist mindestens nach DIN ISO 9001:2015 oder vergleichbar zertifiziert).
wie vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.