BBSR _ VE 179 Trockenbau 3 - Brandschutzbekleidungen Referenznummer der Bekanntmachung: BBSR_179
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
BBSR _ VE 179 Trockenbau 3 - Brandschutzbekleidungen
BBSR _ 179 Trockenbau 3 - Brandschutzbekleidungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Leistungsverzeichnis umfasst folgende Leistungen:- Stützenbekleidung HEA 3 und 4-seitig, je 8m und 24m- Unterzugsbekleidung HEA 280 F90 ohne Stoßhinterlegung 15m- Unterzugsbekleidung HEB 280 F90 ohne Stoßhinterlegung 15m- Unterzugsbekleidung HEA 240 F90 ohne Stoßhinterlegung 110m- Unterzugsbekleidung HEA 200 F90 ohne Stoßhinterlegung 22- Unterzugsbekleidung HEB 200 F90 ohne Stoßhinterlegung 26m- Unterzugsbekleidung HEA 360 F90 ohne Stoßhinterlegung 115m- Unterzugsbekleidung HEB 240 F90 ohne Stoßhinterlegung 28m- Unterzugsbekleidung QR- Stahlunterkonstruktion- Beplankung Stahlunterkonstruktion- Z-Ausbildung- Deckendämmung 160m²- Flankendämmung 50m²- Unterdecke 160m²- Schattenfuge 60m- Deckenanstrich 160m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.