Kronstetten Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: A029710023000

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1877e59c0ff-7b11fc71c71c5303
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kronstetten Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke

Referenznummer der Bekanntmachung: A029710023000
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

A93 Lärmsanierung Kronstetten - Objektplanung Verkehrsanlage inkl. Lärmschutzplanung und Ingenieurbauwerke sowie ergänzende Bestandsvermessung

Leistungsphasen 1 - 6

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Nürnberg

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Objektplanung Verkehrsanlage inkl. Lärmschutzplanung und Ingenieurbauwerke LPH 1-6 sowie ergänzende Bestandsvermessung der BAB A 93 im Abschnitt Schwandorf-Nord bis Schwandorf-Mitte. Es sind eine regelwerkskonforme Verbreiterung der Fahrbahn auf 12 m je Fahrrichtung gem. RAA sowie Lärmschutzanlagen zu planen. Zugleich ist die Straßenoberflächenentwässerung im Bestand zu prüfen und den aktuellen wasserwirtschaftlichen und -rechtlichen Vorgaben anzupassen. Im betreffenden Streckenabschnitt liegen 3 Über- bzw. Unterführungsbauwerke, die aufgrund des baulichen Zustands, der geplanten Fahrbahnverbreiterung und der zusätzlichen Last durch neue Lärmschutzanlagen, erneuert werden müssen. Auf den Unterführungsbauwerken ist zukünftig

eine Fahrbahnbreite von 12,50 m zwischen den Borden vorzusehen. Das

Überführungsbauwerk soll weitestgehend bestandsnah mit geringfügigen Anpassungen der Gradiente erneuert werden.

Die Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlage umfasst folgende Teile:

- Streckenplanung (ohne Bauwerke) und projektumfassende Leistungen

- Lärmschutzkonzept und Planung Lärmschutzanlagen inkl. Lärmschutzberechnungen

- ergänzende Bestandsvermessung

- Streckenplanung der 3 Brücken-Ersatzneubauten

Die Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke umfasst folgende Teile:

- Entwässerung (Straßenoberflächenentwässerung)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Wertungskriterium Erfahrung eingesetztes Personal / Gewichtung: 25,00
Qualitätskriterium - Name: Wertungskriterium Organisationskonzept / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium - Name: Bietergespräch - Auftragsbezogene Fachfragen / Gewichtung: 20,00
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 14/08/2023
Ende: 28/02/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Ausgewählt werden die drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, deren

Teilnahmeanträge nach dem nachfolgenden Punkteschema die höchsten Punktwerte erzielen. Kommt es zu Punktgleichheit mit der Folge, dass sich mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die Angebotsphase qualifizieren, werden alle Bewerber mit Punktgleichstand zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Hierdurch ist es möglich, dass mehr als drei Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Weitere Ränge werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber kann - hinsichtlich der Anzahl - nach freiem Ermessen auch eine größere Anzahl von Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern.

Sollten weniger als drei ordnungsgemäße Teilnahmeanträge eingehen bzw. weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften als geeignet angesehen werden, ist der Auftraggeber berechtigt, das weitere Vergabeverfahren auch mit weniger als drei Bewerbern durchzuführen oder das Verfahren mangels hinreichendem Wettbewerb aufzuheben oder zurückzuversetzen.

Punkteschema Auswahlverfahren:

In einem ersten Schritt wird je Bewerber/Bewerbergemeinschaft die erreichte

Gesamtpunktzahl für jedes - mit Punktzahlen versehenes - Eignungskriterium gesondert errechnet durch Addition der erzielten Einzelpunkte je Eignungskriterium oder durch Anwendung einer beim Eignungskriterium hinterlegten Formel.

Die auf diese Weise je Eignungskriterium erzielte Gesamtpunktzahl wird sodann mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3 nach folgender Berechnungsformel bewertet, so dass je zu bewertenden Eignungskriterium max. 3 Punkte erzielt werden können:

Punkte je Eignungskriterium = (3) / (Maximale Gesamtpunktzahl in diesem

Eignungskriterium) x (erreichte Gesamtpunktzahl zu bewertender Bewerber)

Nachkommastellen werden kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

[3.1] Kriterium 1 (§ 46 Abs.3 Nr. 2 VgV): Berufliche Befähigung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.

[3.2] Kriterium 2 (§46 Abs. 3 Nr.1 VgV): Referenzen (2) des Bewerbers / der

Bewerbergemeinschaft über vergleichbare Leistung aus den letzten fünf Jahren.

Gewertet werden die projektspezifischen Angaben, die über die Mindeststandards

hinausgehen.

[3.3] Kriterium 3 (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des

Unternehmens, die die technische Leitung (Projektleiter) übernehmen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistungenn werden in 3 Leistungsstufen beauftragt:

Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPh 1 und 2)

Leistungsstufe 2: Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPh 3 und 4)

Leistungsstufe 3: Ausführungsplanung und Vorbereitung der

Vergabe (LPh 5 und 6)

Mit Zuschlagserteilung überträgt der AG dem AN die erforderlichen Leistungen der jeweiligen Leistungsstufe 1. Der AG behält sich vor, den AN mit weiteren Leistungen der nachfolgenden Leistungsstufen zu beauftragen (Optionen).

Einzelheiten sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist nach: A) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, B) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), C) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), D) den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels), E) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). F) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. G) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. H) § 299 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). I) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), J) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. 2) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen,  wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB],  Bei Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],  das nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],  dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Das Dokument "Detaillierung der Eigenerklärung" ist zu

verwenden

-Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden

(Sach- und Vermögensschäden). Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen. Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung mind. das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Das Unternehmen bestätigt, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung inkl. oben definierter Maximierung vorliegt oder verpflichtet sich, im Fall des Zuschlages eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder bestehende

Versicherungen im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen. Das Unternehmen

bestätigt zudem, auf Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung einen

Nachweis über die ausreichende Berufshaftpflichtversicherung oder eine Erklärung

seines /ihres Versicherers über die Bereitschaft zum Abschluss einer

entsprechenden Versicherung oder zur Erhöhung der Versicherungsleistung vorzulegen.

Bei einer Bewerbergemeinschaft muss die vorangehend geforderte

Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft

nachgewiesen werden.

-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und seinen Umsatz im

Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (brutto). Falls das

Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr identisch ist, ist die Dauer des jeweiligen

Geschäftsjahres anzugeben. Bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020 ist der

Beginn der Geschäftstätigkeit anzugeben.

Bei Bewerbergemeinschaften sind die Umsätze und Angaben für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds anzugeben.

Auf Anforderung des Auftraggebers sind unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Zu Berufshaftpflichtversicherung:

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach Ziffer 2.1 wird als

Mindeststandard gefordert.

- Zu Mindestjahresumsatz:

Der Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss, jeweils

bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, mind. [Betrag gelöscht] Euro

brutto pro Geschäftsjahr betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Das Dokument "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung" ist zu verwenden.

3.1 Angaben zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der

Leistungsbringung eingesetzt werden sollen in den Fachbereichen der nachfolgenden Ziffern 3.1.1 bis 3.1.3. Die in den nachfolgenden Fachbereichen geforderten

verantwortlichen Personen dürfen nicht identisch sein, d. h. eine Mehrfachbenennung einer Person für mehrere Fachbereiche ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.

Für alle nachfolgend genannten Mitarbeiter sind folgende Angaben zu tätigen:

Ein Lebenslauf mit Nachweis der Ausbildung/Qualifikation und Berufserfahrung ist jeweils beizufügen.

- Name

- Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen oder

Verkehrsingenieurwesen (ja/nein)

- Studienschwerpunkt oder Vertiefungsrichtung im einschlägigen Fachbereich (ja/nein)

- Berufsqualifikation als Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV (ja/nein)

- Anzahl der Berufsjahre im einschlägigen Fachbereich (≥ 10 Jahre, ≥ 5 Jahre oder ≥ 3 Jahre)

-Teilnahme an einem Seminar Projektmanagement in den letzten 5 Jahren - zutreffend nur für 3.3

-Erfahrung in der Bearbeitung von Großprojekten - zutreffend nur für 3.3

- Angabe des Unternehmens, in dem der Mitarbeiter tätig ist (falls abweichend vom

Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft)

- zwei vergleichbaren Referenzprojekten jeweils mit Angaben zu: Vorhabenbezeichnung, Name/Anschrift Auftraggeber/Ansprechpartner/Tel.-Nr., Auftragnehmer des Referenzauftrages (Bewerber selbst, Mitglied der Bewerbergemeinschaft (welches?) oder Dritter; bitte vollständiger Unternehmensname), Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten), Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen

anderer Unternehmen) sowie Angaben zu den Wertungsvoraussetzungen (Referenzen aus den letzten 10 Jahren mit Beginn ab 2013 und Abschluss von mind. Lph 3 bis 5 im einschlägigen Leistungsbereich.

3.1.1 Fachbereich 1: Mitarbeiter Objektplanung Verkehrsanlagen

3.1.2 Fachbereich 2: Mitarbeiter Objektplanung Verkehrsanlagen - Lärmschutz

3.1.3 Fachbereich 3: Mitarbeiter Ingenieurbauwerke -SOW-Anlagen

3.2 Angabe von zwei Referenzen des Unternehmens über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren mit Abschluss von Lph 5 (gemäß § 43 HOAI bzw. § 47 HOAI) in oder nach 2018, jeweils mit Angaben zu:

- Vorhabenbezeichnung:

- Name / Anschrift Referenzauftraggeber

- Name Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber

- Telefon-Nr., Fax und / oder E-Mail Ansprechpartner

- Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten)

- Auftragnehmer des Referenzauftrages (Bewerber selbst, Mitglied der Bewerbergemeinschaft (welches?) oder Dritter; bitte vollständiger Unternehmensname)

- Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Bewerbers (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen)

- Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges

- Erfüllung der Wertungsvoraussetzung (Referenz aus den letzten 5 Jahren mit Abschluss von Lph 5 (gemäß § 43 HOAI bzw. § 47 HOAI) in oder nach 2018)

- Erfüllung der geforderten Mindeststandards (siehe unten)

- Projektspezifische Angaben, über die Mindeststandards hinausgehender Umfang (siehe oben, Ziffer II.2.9 [3.2] Kriterium 2)

3.3 Angaben zu den Führungskräften des Unternehmens, die die technische Leitung

innehaben (Projektleitung) - Angaben sind analog Ziffer 3.1 (technische Fachkräfte) zu tätigen

3.3.1 Projektleitung (die Projektleitung darf nicht personenidentisch mit den vorgesehenen verantwortlichen Personen aus den Fachbereichen (Ziffer 3.1.1 - 3.1.3) sein) mit

3.4 Angaben zur Anzahl der Beschäftigten/zum Personalbestand in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) jeweils bezogen auf die folgenden Qualifikationen: Ing. Projektleiter gemäß Mindeststandards zu Ziffer 3.3.1 bzw. 3.3.2, Ing. Fachplanung Verkehrsanlagen, Ing. Fachplanung Lärmschutz, Ing. Fachplanung SOW-Anlagen,

Vermessungsingenieur, Vermessungstechniker, staatlich geprüfter Bautechniker oder

Bauzeichner (erfüllt eine Person die Anforderungen mehrerer Qualifikationen, ist diese entsprechend ihrem Tätigkeitsschwerpunkt zuzuordnen; eine Mehrfachberücksichtigung von Personen bei verschiedenen Qualifikationsanforderungen ist nicht zulässig).

3.5 Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben

werden sollen, des Unterauftragnehmers (soweit im Teilnahmewettbewerb bereits

bekannt), ob eine Eignungsleihe bei dem Unterauftragnehmer erfolgt und falls ja,

Benennung des Eignungskriteriums, in dem eine Eignungsleihe erfolgt ist, sowie Angabe zur Verpflichtungserklärung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

3.1.1 Fachbereich 1: Mitarbeiter Objektplanung Verkehrsanlagen:

- Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV

- Berufsjahre Planung Verkehrsanlagen ≥ 3 Jahre

- Zwei vgl. Referenzen aus den letzten 10 Jahren mit Beginn ab 2013 und Abschluss von mind. Lph 3 bis 5, § 47 HOAI betreffend Erhaltungs-/Ausbauplanung einer mindestens 4-streifigen Bundesautobahn (zweibahnig) einschl. dazugehörigen Straßenentwässerung

(Die Wertungsvoraussetzung "Referenz aus den letzten 10 Jahren mit Beginn ab 2013 und Abschluss von mind. Lph 3 bis 5" kann auch über mehrere Projekte nachgewiesen werden)

3.1.2 Fachbereich 2: Mitarbeiter Objektplanung Verkehrsanlagen - Lärmschutz:

- Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV

- Berufsjahre Planung Lärmschutz ≥ 3 Jahre

2 vgl. Referenzen aus den letzten 10 Jahren mit Beginn ab 2013 und Abschluss von mind. Lph 3 bis 5, § 47 HOAI) betreffend Planung von Lärmschutzanlagen bei Erhaltungs-/ Ausbaumaßnahmen einer mind. 4-streifigen Bundesautobahn (zweibahnig) inkl. Lärmschutztech. Berechnungen)

(Die Wertungsvoraussetzung "Referenz aus den letzten 10 Jahren mit Beginn ab 2013 und Abschluss von mind. Lph 3 bis 5" kann auch über mehrere Projekte nachgewiesen werden)

3.1.3 Fachbereich 3: Mitarbeiter Ingenieurbauwerke -SOW-Anlagen:

- Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV

- Berufsjahre Planung SOW-Anlagen ≥ 3 Jahre

2 vgl. Referenzen aus den letzten 10 Jahren mit Beginn ab 2013 u. Abschluss mind. Lph 3 bis 5, § 43 HOAI betreffend Planung von SOW-Anlagen bei Erhaltungs- /Ausbaumaßnahmen von einer mind. 4-streifigen Bundesautobahn (zweibahnig)

(Die Wertungsvoraussetzung "Referenz aus den letzten 10 Jahren mit Beginn ab 2013 und Abschluss von mind. Lph 3 bis 5" kann auch über mehrere Projekte nachgewiesen werden)

3.2 Unternehmensreferenzen

Jede Referenz muss die Wertungsvoraussetzungen (siehe oben Ziffer 3.2) erfüllen. Die

Erfüllung der nachfolgenden Mindeststandards 1 u. 2 kann durch eine oder mehrere Referenzen nachgewiesen werden. Jede Referenz muss jedoch mind. einen Mindeststandard erfüllen, um berücksichtigt zu werden. In Summe müssen jedoch alle Mindeststandards erfüllt sein.

(Objektplanung Verkehrsanlagen und Objektplanung Ingenieurbauwerke)

- Mindeststandard 1: eine Referenz betrifft die OP Verkehrsanl. mind. Lph 3 bis 5, § 47

HOAI (Objektplanung Verkehrsanlagen) für eine ≥ 4-streifige Bundesautobahn

(zweibahnig)

- Mindeststandard 2: eine Referenz betrifft die OP Ing.bauwerke mind. Lph 3 bis 5, § 43 HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke) für SOW-Anlagen bei Maßnahmen mit ≥ 4-streifige Bundesautobahn (zweibahnig).

3.3.1 Projektleitung:

- Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV

- Berufsjahre Projektleitung Planung Verkehrsanlagen und Entwässerung bzgl. Erh./Ausbau Bundesfernstraßen ≥ 10 Jahre

- Erfahrung Projektleitung Planung Verkehrsanlagen und Entwässerung bzgl. Erh./Ausbau Bundesfernstraßen mit Bauvolumen brutto ≥ 10 Mio €

- 2 vgl. Referenzen: Die Erfüllung der nachfolgenden Mindeststandards (MS) 1 u. 2 kann durch eine o. mehrere Referenzen nachgewiesen werden. Jede Referenz muss jedoch mind. einen MS erfüllen, um berücksichtigt zu werden. In Summe müssen jedoch alle Mindeststandards erfüllt sein. (Objektplanung Verkehrsanlagen und Objektplanung Ingenieurbauwerke)

- MS 1: eine Referenz OP Verkehrsanl. Bundesfernstraßen mind. Leistungsphasen 3 bis

5, § 47 HOAI (Die Wertungsvoraussetzung "Referenz aus den letzten 10 Jahren mit

Beginn ab 2013 und Abschluss von mind. Lph 3 bis 5" kann auch über mehrere Projekte nachgewiesen werden)

- MS 2: eine Referenz Projektleitung für OP Ing.bauwerke Anlagen der

Straßenentwässerung von Bundesfernstraßen, mind. Lph 3 bis 5, § 43 HOAI

(Die Wertungsvoraussetzung "Referenz aus den letzten 10 Jahren mit Beginn ab 2013

und Abschluss von mind. Lph 3 bis 5" kann auch über mehrere Projekte nachgewiesen werden)

3.4 Beschäftigtenzahl/Personalbestand: Geforderter durchschnittlicher jährlicher

Mindestpersonalbestand der letzten 3 Jahre je Qualifikation:

- Ing. Projektleiter gemäß Mindeststandards: mind. 1 Mitarbeiter

- Ing. Fachplanung Verkehrsanlagen: mind. 2 Mitarbeiter

- Ing. Fachplanung Lärmschutz: mind. 1 Mitarbeiter

- Ing. Fachplanung SOW-Anlagen: mind. 2 Mitarbeiter

- Staatlich geprüfter Bautechniker oder Bauzeichner: mind. 1 Mitarbeiter

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/05/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 30/05/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/09/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind in

beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit der Eigenerklärung zur

Eignung immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.

- Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sind zu verwenden.

- Bei elektronischer Übermittlung des Teilnahmeantrags in Textform ist die Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Der elektronische Teilnahmeantrag ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

- Der Teilnahmeantrag ist zwingend in der geforderten Form einzureichen. Die

geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der

vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der

Eigenerklärung zur Eignung zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie

die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Unterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht fristgerechte

Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

- Ein Verweis auf frühere Bewerbungen oder Angebote reicht nicht aus.

- Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Basis des Erstangebotes zu

vergeben. Für diesen Fall wird das Bietergespräch die Stellung der 5 Fragen zur

Bewertung der Zuschlagskriterien zum Inhalt haben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2023

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Bodenkirchen
Bodenkirchen
Bodenmais
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Cham
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