Migration der GEWAN ADABAS C Datenbank auf SQL; LDBV Referenznummer der Bekanntmachung: 2023THA000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Migration der GEWAN ADABAS C Datenbank auf SQL; LDBV
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) schreibt für den Bereich IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) eine Projektgruppe zur Unterstützung bei der Migration der GEWAN ADABAS C Datenbank auf SQL aus.
Die Projektgruppe umfasst
• 1 Projektmanager / Entwickler (Vollzeit)
• 2 Entwickler (Vollzeit)
Die Produkte des GEWAN Portfolios bilden den kompletten Gewerbemeldungsprozess in Bayern von der Erfassung der Meldungen über die Bearbeitung in den Gemeinden und Landratsämter bis hin zur Versendung der Gewerbedaten an die gesetzlich festgelegten Empfangsstellen ab.
Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst den Aufbau / die Anpassung einer zentralen Oracle SQL Datenbank, die Weiterentwicklung bzw. Anpassung der von der Umstellung betroffenen GEWAN Produkte, die Ablösung der bisher genutzten Naturalprogramme und die Datenmigration aus der ADABAS Datenbank in die neue SQL Datenbank.
Die Dienstleistungen sind voraussichtlich zu 20% in den Räumlichkeiten des LDBV / IT-DLZ in München zu erbringen. Bis zu 80% können per remote geleistet werden
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) schreibt für den Bereich IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) eine Projektgruppe zur Unterstützung bei der Migration der GEWAN ADABAS C Datenbank auf SQL aus.
Die Projektgruppe umfasst
• 1 Projektmanager / Entwickler (Vollzeit)
• 2 Entwickler (Vollzeit)
Die Produkte des GEWAN Portfolios bilden den kompletten Gewerbemeldungsprozess in Bayern von der Erfassung der Meldungen über die Bearbeitung in den Gemeinden und Landratsämter bis hin zur Versendung der Gewerbedaten an die gesetzlich festgelegten Empfangsstellen ab.
Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst den Aufbau / die Anpassung einer zentralen Oracle SQL Datenbank, die Weiterentwicklung bzw. Anpassung der von der Umstellung betroffenen GEWAN Produkte, die Ablösung der bisher genutzten Naturalprogramme und die Datenmigration aus der ADABAS Datenbank in die neue SQL Datenbank.
Die Dienstleistungen sind voraussichtlich zu 20% in den Räumlichkeiten des LDBV / IT-DLZ in München zu erbringen. Bis zu 80% können per remote geleistet werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Migration der GEWAN ADABAS C Datenbank auf SQL; LDBV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vergabeverfahren wird nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben, da kein ordnungsgemäßes Angebot eingegangen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.