SMT - Tutzing - Baumeister Referenznummer der Bekanntmachung: 1010 Baumeisterarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SMT - Tutzing - Baumeister
Generalsanierung Mittelschulcampus Tutzing
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Titel 1 – Altes Schule
Titel 2 - Mittelschule
1. Allgemein
Baustelleneinrichtung
- Schutz historischer Türen, Böden, Wände, Decke etc
- Statische Sicherungsmaßnahmen , Baukran
2. Alte Schule
Abbrucharbeiten:
- Abbruch von nicht historischen Innentüren, Wänden, Bodenaufbauten
Wandöffnungen, Betontreppenanlage – über ges. 750 m² , EG-DG
Erdarbeiten, Abdichtungen, Dämmung:
- Aushub und Verfüllen umlaufend, Sanierung Kelleraußenwände
mit Abdichtung und teilw. Wärmedämmung
ca. 350 m³ Aushub und Hinterfüllung
ca. 150 m² Perimeterdämmung
ca. 210 m² Abdichtung
Mauer- / Betonarbeiten:
- Kleinarbeiten im Innenbereich, neuer Übergangsbereich zur
Turnhalle, kleinflächig = ca. 20m² Nutzfläche
3. Mittelschule
Abbrucharbeiten
- Abbruch Stahlbeton kleinteilig auf eine Gesamtfläche über
4 Geschosse von ca. 3.400 m² verteilt, KG bis 2.OG:
Fundamente, Stützen, Wände, Decken u. teilw. Bodenplatten
- Erdarbeiten:
- Aushub und Verfüllung, ca. 1.600 ³ umlaufend im Fundamentbereich
Eine Besichtigung der Situation vor Ort wird empfohlen, Terminvereinbarung erfolgen bei der Gemeinde Tutzing über Frau Fleddermann, Tel. 08158 / 2502-284
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.