Erbringung von Verkehrsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet Ingolstadt
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ingolstadt.de/Stadtbus-Ingolstadt
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Verkehrsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet Ingolstadt
Gegenstand des Verfahrens ist die losweise Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet Ingolstadt inkl. abgehenden Linienabschnitten vom 12.09.2023 bis 02.12.2029.
Ort der Leistungserbringung ist aktuell das Stadtgebiet Ingolstadt. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es im Falle von Dienständerungen zukünftig auch zu vereinzelten Änderungen der Fahrtstrecken kommen kann. Der Vergabegegenstand ist in zwei Lose (Los 7 und Los 8) aufgeteilt. Die Leistungsbeschreibung zu den vorgenannten Losen, inklusive der Fahrstrecken des jeweiligen Loses 7 und 8 ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Hinweis: Die Losbezeichnung mit den Nummern 7 und 8 ist intern begründet. Die Lose 1 bis 6 wurden bereits in früheren Verfahren vergeben und sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Teillos 7
Stadtgebiet Ingolstadt. . Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es im Falle von Dienständerungen zukünftig auch zu vereinzelten Änderungen der Fahrtstrecken kommen kann.
Gegenstand des Verfahrens ist die losweise Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet Ingolstadt inkl. abgehenden Linienabschnitten. Für die ausgeschriebenen Linienverkehre nach § 42 PBefG ist die Stadtbus Ingolstadt GmbH Genehmigungsinhaber nach PBefG.
Ort der Leistungserbringung ist aktuell das Stadtgebiet Ingolstadt. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es im Falle von Dienständerungen zukünftig auch zu vereinzelten Änderungen der Fahrtstrecken kommen kann.
Der Vergabegegenstand ist in zwei Lose (Los 7 und Los 8) aufgeteilt. Die Leistungsbeschreibung zu den vorgenannten Losen, inklusive der Fahrstrecken (umfassten Linienverkehre) des jeweiligen Loses 7 und 8 ergeben sich aus den Vergabeunterlagen dort insbesondere aus den Dokumenten 801 sowie 807-813.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind für beide Lose jeweils im Zeitraum vom 12.09.2023 bis 02.12.2029 zu erbringen.
Hinweis: Die Losbezeichnung mit den Nummern 7 und 8 ist intern begründet. Die Lose 1 bis 6 wurden bereits in früheren Verfahren vergeben und sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Die angebotene Verkehrsleistung muss in beiden Losen jeweils unter Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Rahmenbedingen und unter Erfüllung sämtlicher betrieblicher Vorgaben des Auftraggebers erbracht werden. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Darüber hinaus sind folgende betriebliche Vorgaben zu beachten:
• die besonderen Beförderungsbedingungen für das Tarifgebiet des ZV VGI
• die Tarifbestimmungen des Zweckverbandes Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt (VGI-Tarif)
• die jeweils betrieblich relevanten dienstlichen Anweisungen für den Fahrdienst der Stadtbus Ingolstadt GmbH (Fahrerpersonalinformationen SBI)
• die operativen Anweisungen der integrierten ÖPNV-Leitstelle für die Region 10
Je zu vergebendem Los ist ein unterschiedlicher Fahrzeugeinsatz notwendig. Welche Fahrzeugkategorie auf welchem Fahrzeugumlauf zum Einsatz zu bringen ist, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die darin vorgegebenen Fahrzeugkategorien sind verbindlich. Der Einsatz der jeweils nächstgrößeren Fahrzeugkategorie ist zulässig (ein SL darf durch einen GL ersetzt werden). Die umgekehrte Vorgehensweise ist nicht gestattet, das heißt, ein GL darf nur durch einen anderen GL ersetzt werden.
Für die grundsätzliche Beschaffenheit der einzusetzenden Fahrzeuge ist die technische Leistungsbeschreibung für die einzusetzenden Fahrzeuge (Dokument 802) relevant. Zwingend gefordert ist jedoch pro Los der Einsatz eines Busses mit Elektroantrieb (E-Bus) auf mindestens einem Umlauf, spätestens ab dem 1. Januar 2025.
Grundsätzlich ist der Einsatz von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zulässig. In diesem Zusammenhang wird jedoch ausdrücklich auf das Formblatt Zuschlagskriterien (Dokument 227) verwiesen.
Die detaillierten Anforderungen an die Leistungsbeschreibung pro Los ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Leistungszeitraum: 12.09.2023 bis 02.12.2029 (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag vor Ablauf der Grundlaufzeit einmalig um weitere 24 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption). Möchte der Auftraggeber von der Verlängerungsoption Gebrauch machen, hat er dies gegenüber dem Auftragnehmer spätestens bis zum 30.06.2029 schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
Siehe oben zur Verlängerungsoption unter II.2.9):
Leistungsbeginn ist der 12.09.2023. Die Vertragslaufzeit endet grundsätzlich zum 02.12.2029 (Grundlaufzeit).
Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit, den Vertrag vor Ablauf der Grundlaufzeit einmalig um weitere 24 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption). Möchte der Auftraggeber von der Verlängerungsoption Gebrauch machen, hat er dies gegenüber dem Auftragnehmer spätestens bis zum 30.06.2029 schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Macht der Auftraggeber von der Verlängerungsoption Gebrauch, endet der Vertrag spätestens mit Ablauf der 24-monatigen Optionslaufzeit zum 02.12.2031.
Die Vergabe von Unterauftragnehmern wird nach Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) Nr. 1370/2007 für das Los 7 nicht zugelassen.
Teillos 8
Stadtgebiet Ingolstadt. . Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es im Falle von Dienständerungen zukünftig auch zu vereinzelten Änderungen der Fahrtstrecken kommen kann.
Gegenstand des Verfahrens ist die losweise Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet Ingolstadt inkl. abgehenden Linienabschnitten. Für die ausgeschriebenen Linienverkehre nach § 42 PBefG ist die Stadtbus Ingolstadt GmbH Genehmigungsinhaber nach PBefG.
Ort der Leistungserbringung ist aktuell das Stadtgebiet Ingolstadt. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es im Falle von Dienständerungen zukünftig auch zu vereinzelten Änderungen der Fahrtstrecken kommen kann.
Der Vergabegegenstand ist in zwei Lose (Los 7 und Los 8) aufgeteilt. Die Leistungsbeschreibung zu den vorgenannten Losen, inklusive der Fahrstrecken (umfassten Linienverkehre) des jeweiligen Loses 7 und 8 ergeben sich aus den Vergabeunterlagen dort insbesondere aus den Dokumenten 801 sowie 807-813.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind für beide Lose jeweils im Zeitraum vom 12.09.2023 bis 02.12.2029 zu erbringen.
Hinweis: Die Losbezeichnung mit den Nummern 7 und 8 ist intern begründet. Die Lose 1 bis 6 wurden bereits in früheren Verfahren vergeben und sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Die angebotene Verkehrsleistung muss in beiden Losen jeweils unter Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Rahmenbedingen und unter Erfüllung sämtlicher betrieblicher Vorgaben des Auftraggebers erbracht werden. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Darüber hinaus sind folgende betriebliche Vorgaben zu beachten:
• die besonderen Beförderungsbedingungen für das Tarifgebiet des ZV VGI
• die Tarifbestimmungen des Zweckverbandes Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt (VGI-Tarif)
• die jeweils betrieblich relevanten dienstlichen Anweisungen für den Fahrdienst der Stadtbus Ingolstadt GmbH (Fahrerpersonalinformationen SBI)
• die operativen Anweisungen der integrierten ÖPNV-Leitstelle für die Region 10
Je zu vergebendem Los ist ein unterschiedlicher Fahrzeugeinsatz notwendig. Welche Fahrzeugkategorie auf welchem Fahrzeugumlauf zum Einsatz zu bringen ist, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die darin vorgegebenen Fahrzeugkategorien sind verbindlich. Der Einsatz der jeweils nächstgrößeren Fahrzeugkategorie ist zulässig (ein SL darf durch einen GL ersetzt werden). Die umgekehrte Vorgehensweise ist nicht gestattet, das heißt, ein GL darf nur durch einen anderen GL ersetzt werden.
Für die grundsätzliche Beschaffenheit der einzusetzenden Fahrzeuge ist die technische Leistungsbeschreibung für die einzusetzenden Fahrzeuge (Dokument 802) relevant. Zwingend gefordert ist jedoch pro Los der Einsatz eines Busses mit Elektroantrieb (E-Bus) auf mindestens einem Umlauf, spätestens ab dem 1. Januar 2025.
Grundsätzlich ist der Einsatz von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zulässig. In diesem Zusammenhang wird jedoch ausdrücklich auf das Formblatt Zuschlagskriterien (Dokument 227) verwiesen.
Die detaillierten Anforderungen an die Leistungsbeschreibung pro Los ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Leistungszeitraum: 12.09.2023 bis 02.12.2029 (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag vor Ablauf der Grundlaufzeit einmalig um weitere 24 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption). Möchte der Auftraggeber von der Verlängerungsoption Gebrauch machen, hat er dies gegenüber dem Auftragnehmer spätestens bis zum 30.06.2029 schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
Siehe oben zur Verlängerungsoption unter II.2.9):
Leistungsbeginn ist der 12.09.2023. Die Vertragslaufzeit endet grundsätzlich zum 02.12.2029 (Grundlaufzeit).
Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit, den Vertrag vor Ablauf der Grundlaufzeit einmalig um weitere 24 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption). Möchte der Auftraggeber von der Verlängerungsoption Gebrauch machen, hat er dies gegenüber dem Auftragnehmer spätestens bis zum 30.06.2029 schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Macht der Auftraggeber von der Verlängerungsoption Gebrauch, endet der Vertrag spätestens mit Ablauf der 24-monatigen Optionslaufzeit zum 02.12.2031.
Die Vergabe von Unterauftragnehmern wird nach Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) Nr. 1370/2007 für das Los 8 nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist die Eignung des Bieters gemäß den Vorgaben in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der EU-weiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vom Bieter einzureichen.
Die Eignung ist für jeden Bieter (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft) gesondert nachzuweisen.
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (vgl. Dokument 124 der Vergabeunterlagen);
(2) Eigenerklärung Verpflichtung Mindestentgelt (vgl. Dokument 128 der Vergabeunterlagen);
(3) Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen (vgl. Dokument 127 der Vergabeunterlagen);
(4) Erklärung zur Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister (vgl. Dokument 124a der Vergabeunterlagen) sowie Beifügen einer Kopie eines aktuellen Registerauszugs (nicht älter als 6 Monate);
(5) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (vgl. Dokument 124a der Vergabeunterlagen);
(6) Vorliegen der erforderlichen Bescheinigungen nach der PBZugV und Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG): Nachweis durch Einreichen einer Kopie der entsprechenden Bescheinigungen; .
1) Jahresumsatz (vgl. Dokument 124a der Vergabeunterlagen):
Eigenerklärung über den
- Gesamtjahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022)
- einschließlich des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrags, d.h. im Bereich "Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG" .
2) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (vgl. Dokument 124a der Vergabeunterlagen):
- Aktueller Nachweis über das Bestehen einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer marktüblichen Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die nchfolgend genannten Mindestdeckungssummen müssen erfüllt sein.
- Der Bieter hat hierzu mit dem Angebot eine Kopie der Versicherungspolice oder eine Bestätigung des Versicherers einzureichen.
- Alternativ ist mit dem Angebot eine rechtverbindliche Erklärung des Bieters abzugeben, eine entsprechende Versicherung im Falle der Auftragserteilung umgehend abschließen zu werden, nebst der Erklärung/Bestätigung eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
zu 1) Im Hinblick auf die durchschnittlichen (d.h. im Durchschnitt der vergangenen drei Geschäftsjahre 2020-2022) erzielten tätigkeitsbezogenen Jahresumsätze des Unternehmens sind losspezifisch bestimmte Mindestanforderungen zu erfüllen. Der Bieter muss im Hinblick auf das jeweilige Los, auf das er ein Angebot abgibt, jeweils folgende Mindestumsätze nachweisen:
Einen durchschnittlichen tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz (aus den letzten drei Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022) mit vergleichbaren Leistungen (Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG) von:
- Los 7: mindestens 1,5 Mio. EUR
- Los 8: mindestens 1,5 Mio. EUR.
zu 2) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung (jeweils 1-fach maximiert je Versicherungsjahr):
- für Personenschäden: mindestens 2,5 Mio. EUR,
- für Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden: mindestens 1 Mio. EUR,
- für Bearbeitungsschäden: mindestens 1 Mio. EUR und
- für Schlüssel- und Transponderverlust: mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
- Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (vgl. Dokument 124a der Vergabeunterlagen):
Es müssen mindestens zwei Unternehmensreferenzen über bereits ausgeführte vergleichbare Leistungen mit dem Angebot vorgelegt werden:
- Die Referenten müssen dabei jeweils die Ausführung vergleichbarer Leistungen betreffen, d.h. hier die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG mit einer Jahreskilometerleistung von mindestens 150.000 km/Jahr.
Die vorgelegten Referenzen dürfen dabei nicht älter als drei (3) Jahre sein, d.h. die wesentliche Ausführung der Referenzleistungen muss durch den Bieter während der letzten drei (3) Jahre (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung) erbracht worden sein, wobei der Projektbeginn auch länger zurück liegen kann.
Zur Beurteilung der Vergleichbarkeit der Referenzen hat der Bieter pro Referenz jeweils folgende Angaben vorzunehmen:
- Angabe des Auftraggebers (inkl. Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners beim Auftraggeber,
- Angaben zum Auftragsumfang (Auftragswert),
- Angabe zum Erbringungszeitraum (Leistungsbeginn und -ende)
- Angaben zu den im wesentlichen erbrachten Liefer- und Dienstleistungen, inkl. Angabe, ob diese als Hauptauftragnehmer oder Unterauftragnehmer erbracht wurden.
Hinweis: Für die Darstellung der einzelnen Referenzen ist jeweils das Formblatt „Anhang zu Anlage 124a“ zu verwenden. Es können auch mehr als zwei Referenzen genannt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters durch Nachfrage beim früheren Auftraggeber zu überprüfen.
Zu Referenzen: Es müssen mindestens zwei Unternehmensreferenzen über bereits ausgeführte vergleichbare Leistungen (d.h. hier die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG mit einer Jahreskilometerleistung von mindestens 150.000 km/Jahr) aus den letzten drei Jahren mit dem Angebot vorgelegt werden. Die Referenzdarstellungen müssen die vorgenannten Angaben enthalten und in dem vorgegebenen Zeitraum erbracht worden sein.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Alle geforderten Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Genannte Mindestanforderungen sind zu erfüllen. Ein Nichterfüllen von Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebots.
2) Fragen zum Vergabeverfahren sind unverzüglich und spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu stellen.
3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
4) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und elektronisch bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen. Angebote sind in elektronischer Form einzureichen. Die Übermittlung der Angebote ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
5) Eine Einreichung der Angebote per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Abgabe des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 [GWB] durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt."