BvA_Zweckverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau - Erweiterung Schulzentrum Eichstätt-Schottenau - Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 187/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-eichstaett.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Zweckverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau - Erweiterung Schulzentrum Eichstätt-Schottenau - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Zweckverband Eichstätt-Schottenau ist Sachaufwandsträger für das Schulzentrum Eichstätt-Schottenau, bestehend aus dem Willibald-Gymnasium Eichstätt und der Mittelschule Eichstätt-Schottenau.
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Die beiden dem Schulzentrum Eichstätt-Schottenau angehörigen Schulen, das Willibald-Gymnasium Eichstätt sowie die Mittelschule Eichstätt-Schottenau, melden seit dem Jahr 2019 Raumbedarf.
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Im Rahmen der Maßnahme werden neben Neubau- / Erweitungsmaßnahmen voraussichtlich Umbaumaßnahmen erforderlich. Auch eine Aufstockung des Gebäudebestandes ist möglich.
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Beauftragt werden stufenweise die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI in den Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI.
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Zusätzlich werden als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt.
Schulzentrum Eichstätt-Schottenau Schottenau 18 85072 Eichstätt Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Leistungsbeschreibung:
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Der Zweckverband Eichstätt-Schottenau ist Sachaufwandsträger für das Schulzentrum Eichstätt-Schottenau, bestehend aus dem Willibald-Gymnasium Eichstätt und der Mittelschule Eichstätt-Schottenau.
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Die beiden dem Schulzentrum Eichstätt-Schottenau angehörigen Schulen, das Willibald-Gymnasium Eichstätt sowie die Mittelschule Eichstätt-Schottenau, melden seit dem Jahr 2019 Raumbedarf.
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Mit der abgeschlossenen Generalsanierung des Sporttraktes bestehend aus Hallenbad, 3-fach Turnhalle und Tagesheim im Jahre 2009-2011 sowie der Sanierung der Mittelschule, des Gymnasiums und des Fachklassentraktes in den Jahren 2011-2019 konnten - mit Ausnahme des Bereichs Oberstufenkoordination sowie im Musiksaal Lager - keine weiteren Raumkapazitäten geschaffen werden.
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In der Verbandsversammlung des vergangenen Jahres 2021 wurde die Verwaltung in Verbindung mit den Schulleitungen beauftragt, den im Jahre 2020 festgestellten Platzbedarf an die jeweilige schulische Entwicklung anzupassen und mit dem zuständigen Sachgebiet der Regierung von Oberbayern abzustimmen.
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In Zusammenarbeit mit den Schulleitungen beider Schulen stellte die Verwaltung den schulischen Fehlbedarf zu den gültigen Flächenbandbreiten auf. Berücksichtigt wurden hierbei insbesondere im Bereich der Mittelschule Eichstätt-Schottenau bestehende Auslagerungen am Schulstandort Schernfeld. Im Bereich des Willibald-Gymnasiums fand die Wiedereinführung des G9 statt sowie für beide Schulen der Bedarf der offenen Ganztagesschule.
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Beide Schulen stellten ihren tatsächlich bestehenden Platzbedarf nach Fehlflächen, Unterrichtsbereich sowie weitere Funktionsbereiche gemäß den derzeitigen und prognostizierten Schülerzahlen der nächsten Jahre auf.
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In Abstimmung mit dem zuständigen Sachgebiet der Regierung Oberbayern wurde ein grundsätzlicher Fehlbedarf bestätigt und der Verwaltung eine überarbeitete Bauliste (inkl. Flächenbandbreitenaufstellung, Bestandsflächen und Fehlbedarfsflächen beider Schulen) übermittelt.
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Zudem wurde auch in dem Bereich der Sportflächen (insbesondere überdachte Hallensportflächen) mit den Sporteinheiten der Schule verglichen mit dem Ergebnis, dass auch in diesem Bereich ein Fehlbedarf besteht.
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Das Willibald-Gymnasium, das hauptsächlich naturwissenschaftlich ausgerichtet ist, aber auch weitere Zweige vorweist, ist seit Jahren 4-zügig. Die Schülerprognosen zeichnen laut Schulleitungen in den nächsten Jahren ein gleichbleibendes Bild. Hinzu kommt die Konstellation des G9 (das Willibald-Gymnasium war aber ursprünglich auf G9 konzipiert). Zudem wurde im Jahr 1995 eine Erweiterung auf der damaligen Dachterrassenfläche umgesetzt.
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Die Fehlbedarfsflächen des Willibald-Gymnasium ohne den Bereich Sport stellen sich mit einem vorläufigen Gesamtfehlbedarf von insgesamt 2.067,01 m² dar.
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Die Mittelschule Eichstätt-Schottenau ist seit Jahren 5-zügig (mit Auslagerungsstandort Schernfeld). Auch hier zeichnen die Schülerprognosen laut Schulleitung in den kommenden Jahren ein gleichbleibendes Bild.
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Die Fehlbedarfsflächen der Mittelschule Eichstätt-Schottenau ohne den Bereich Sport stellen sich mit einem vorläufigen Gesamtfehlbedarf von insgesamt 1.690,60 m² dar.
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Bei den Sporteinheiten können beide Schulen zusammengefasst werden. Hier ergibt sich ein Fehlbedarf von vorläufig zwei Übungseinheiten (einer 2-fach Sporthalle).
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Somit ergeben sich wie aufgeführt bei beiden Schulen Unterflächen in Höhe von vorläufig 3.757,61 m² zu den von der Regierung Oberbayern vorgegebenen Flächenbandbreiten. Ergänzend sind alle dargelegten Flächen Hauptnutzflächen.
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Mit dem derzeitigen Stand der jeweilig vorläufig aufgeführten Unterflächen beider Schulen (mit Sportfehlflächen) wurde die Verwaltung damit beauftragt, die schulaufsichtspflichtige Genehmigung einzuholen.
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Die vorläufige Annahme der Gesamtkosten der Maßnahme beläuft sich auf 25 Mio. EUR brutto.
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Im Rahmen der Maßnahme werden neben Neubau- / Erweitungsmaßnahmen voraussichtlich Umbaumaßnahmen erforderlich. Auch eine Aufstockung des Gebäudebestandes ist möglich.
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Termine:
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Die Finanzplanung des Zweckverbandes Schulzentrum Eichstätt-Schottenau sieht folgenden zeitlichen Ablauf vor:
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Grundlagenermittlung und Planung: 2023/24
Bauphase: 2025/26
Fertigstellung: 2027
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Leistungen:
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Beauftragt werden stufenweise die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI in den Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI.
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Zusätzlich werden als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Vorgesehene Termine:
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Grundlagenermittlung und Planung: 2023/24
Bauphase: 2025/26
Fertigstellung: 2027
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern weitere projektbezogenene Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zweckverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau - Erweiterung Schulzentrum Eichstätt-Schottenau - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6SSS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.