Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0248
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeautomation
TUM Gar Ph, GesSan. 1.BA Verfügungsbau 1
Neubau eines Institutsgebäudes für das Physik Department der TU München, mit Standard- und Sonderlaboren, Büro- und Seminarräumen.
85748 Garching, Paula-Hahn-Weinheimer-Str. 1
Ausführung der Leistungen Gewerk Gebäudeautomation für den Neubau Physik IfP 1, zur Umsetzung der Mess- Steuer- Regelungsaufgaben und Überwachung der vorgesehenen technischen Gebäudeausrüstung in dem Gebäude einschließlich Feldgeräten, GA-Schaltschränken, gebäudeinterne Netzwerkverkabelung, GA-Leistungs- und Steuerkabel
einschließlich Verlegezubehör, sämtlicher Dienstleistungen für die Umsetzung, Errichtung einer
Inselzentrale für Inbetriebnahmephase, sowie Anbindung an das bestehende GA-Managementsystem auf dem Gelände über herstellerneutrale Kommunikation BAnet/IP nach ab-geschlossener Inbetriebnahme. In den Laboren und Räumen sind die MSR-Aufgaben mittels de-zentral
angeordneter Einzelraumregelungen umzusetzen mit Anbindung über zentrale ASPs in den
Geschossen.
Gesamtumfang Datenpunkte physikalisch und kommunikativ ca. 9.200 DP
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeautomation
Ort: Mainburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1