Ersatzbeschaffung eines 1,5T und eines 3T Magnetresonanztomographen (MRT) zur Ganzkörper-Bildgebung Referenznummer der Bekanntmachung: 000037-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung eines 1,5T und eines 3T Magnetresonanztomographen (MRT) zur Ganzkörper-Bildgebung
Ersatzbeschaffung oder Aufrüstung des vorhandenen Systems auf einen kompakten, hochauflösenden 1,5T und 3T Magnetresonanztomographen (MRT) zur Ganzkörper-Bildgebung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ersatzbeschaffung oder Aufrüstung des vorhandenen Systems auf einen kompakten, hochauflösenden 1,5T und 3T Magnetresonanztomographen (MRT) zur Ganzkörper-Bildgebung.
Für die Radiologie Nord des Klinikums Nürnberg sollen die beiden vorhandenen 1,5 T und 3 T MRT zur Ganzkörper-Bildgebung aktualisiert werden. Eine Ersatzbeschaffung oder eine Aufrüstung der vorhandenen Systeme ist möglich.
Die beiden Systeme sollen kurze Untersuchungszeiten zur Erzielung eines hohen Patientendurchsatzes bei gleichzeitig großer Anwendungsbreite ermöglichen.
Die beiden Systeme müssen einen effizienten Workflow ermöglichen durch einfache Lagerung des Patienten, schnellen Spulen-Setup, und einer einfachen Auswertung der geforderten Untersuchungstechniken.
Die beiden Systeme müssen in die jeweils vorhandenen Untersuchungsräume passen. Eine Besichtigung der beiden Räume vor der Abgabe des Angebots wird deshalb vom öffentlichen Auftraggeber mit Nachdruck empfohlen.
Die beiden Systeme sollen an das bauseits vorhandene Kaltwasser (6°C/12°C) angeschlossen werden. Die bauseitigen Leistungen beinhalten die Zuleitung (einschl. Isolierung) bis zum Übergabepunkt im Technikraum. Der Anschluss erfolgt bauseits.
Die beiden Systeme sollen einschließlich der elektrischen Unterverteiler an die bauseits vorhandene Elektrozuleitung angeschlossen werden. Die Peripheriegeräte (Not-Aus, Betriebsanzeige mit EIN/AUS einschließlich Installation) werden von der bauseitigen Elektrofirma am Unterverteiler zum Anschluss bereitgestellt.
Die beiden alten Systeme (Siemens Magnetom Espree und Siemens Magnetom Skyra) müssen demontiert und abtransportiert oder entsprechend umgebaut werden.
Die Untersuchungsräume wurden mit einer Flächenlast von 3,5 kN/m² geplant. An den bisherigen Positionen der MRT wurde mit einer zusätzlichen Last von 61 kN kalkuliert. Die Position des MRT im jeweiligen Untersuchungsraum muss entsprechend beibehalten werden. Die kalkulierten Lasten müssen durch den Bieter eingehalten werden.
Der Bieter übernimmt die Projektabwicklung/-koordinierung vom Abbau der zu ersetzenden Geräte bis zur Übergabe der angebotenen Systeme (bei Abbau).
Der Zeitraum zwischen Übergabe des jeweiligen Raumes an den Auftragnehmer (Start Umbauphase) bis zur Übergabe des Raumes an das Klinikum Nürnberg (Ende Inbetriebnahme) muss möglichst kurzgehalten werden. In diesem Zeitraum muss, falls notwendig, das jeweilige aktuelle Altgerät ausgebaut und die Fassade geöffnet werden. Zusätzlich müssen der Bodenbelag, die Kälteinstallation und zum Teil die Beleuchtung erneuert werden, sowie die Innenkabine auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Ebenso muss die Anpassung oder ggf. der Rückbau des Quenchrohres erfolgen, und das neue Gerät eingebaut und in Betrieb genommen werden. Die Aufgabenverteilung erfolgt in Rücksprache mit der Bauabteilung des Klinikums Nürnberg.
Neun Wochen stehen für die Umbauphase der beiden Teilprojekte zur Verfügung. Zwischen den beiden Teilprojekten soll eine Pause von mindestens zwei Wochen eingeplant werden. Das Konzept zur Umbauphase und der Inbetriebnahme erstreckt sich daher über mindestens elf Wochen.
Ein Konzept zur Umbauphase und der Inbetriebnahme muss dem Leistungsverzeichnis als Anlage für beide MRT beigefügt werden.
Die beiden Systeme sollen nacheinander getauscht bzw. aufgerüstet werden um den klinischen Betrieb aufrecht zu erhalten. Dabei muss gewährleistet sein, dass das jeweils andere System einsatzfähig bleibt.
Liegt die Umrüstungszeit (Umbauphase und Inbetriebnahme) bei < fünf Wochen, werden die Betriebszeiten am zweiten MRT entsprechend verlängert.
Liegt die Umrüstungszeit (Umbauphase und Inbetriebnahme) bei > fünf Wochen, ist ein mobiler MRT-Container für den Zeitraum zu stellen. Der mobile MRT-Container wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Ansonsten müssen die Kosten im Angebot aufgeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.
Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG.
Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz: Gefordert ist die Angabe des unternehmensweiten Jahresumsatzes (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre (2020 - 2022). Ein Mindeststandard wird hier nicht gefordert. Zur Auswahl der geeigneten Bewerber wird der durch-schnittliche Umsatz im Zeitraum 2020 bis 2022 herangezogen.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) je Schadenereignis besteht bzw. bestehen wird. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss pro Schadensfall uneingeschränkt erhalten sein. Im Auftragsfall ist nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer ein entsprechender Nachweis seines Versicherungsträgers vorzulegen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat den Versicherungsschutz für sich selbst nachzuweisen. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch für jedes Mitglied der Gemeinschaft gesondert in voller Höhe nachgewiesen werden, wenn die jeweilige Versicherung auch Ansprüche aus Fehlern anderer Mitglieder der Gemeinschaft umfasst. Die Addition von Versicherungssummen innerhalb der Gemeinschaft ist nicht zulässig.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) je Schadenereignis besteht bzw. bestehen wird. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss pro Schadensfall uneingeschränkt erhalten sein. Im Auftragsfall ist nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer ein entsprechender Nachweis seines Versicherungsträgers vorzulegen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat den Versicherungsschutz für sich selbst nachzuweisen. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch für jedes Mitglied der Gemeinschaft gesondert in voller Höhe nachgewiesen werden, wenn die jeweilige Versicherung auch Ansprüche aus Fehlern anderer Mitglieder der Gemeinschaft umfasst. Die Addition von Versicherungssummen innerhalb der Gemeinschaft ist nicht zulässig.
Gefordert werden mindestens zwei (2) bis fünf (5) vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Geschäftsjahren (ab 01.01.2020 bis 31.12. 2022). Referenzobjekte betreffend:
Die Lieferung, Bereitstellung und Inbetriebnahme von kompakten, hochauflösender MRT-Systeme [1.5T / 3T] zur Ganzkörper-Bildgebung und/oder die Aufrüstung vorhandener MRT-Systeme die mit dem Auftragsgegenstand aus diesen Vergabeverfahren in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen; mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts (Start – Ende), sowie den Namen und Anschrift des öffentlichen oder privaten Empfängers und eine kurze Projektbeschreibung.
Vergleichbare Referenzen sind solche, welche die erforderliche Fachkunde des Bewerbers sowie die technischen Spezifikationen des Produkts im Vergleich zum Leistungsverzeichnis ausweisen, die für das hiesige Projekt erforderlich sind.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindest-anforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche.
Gefordert werden mindestens zwei (2) vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Geschäftsjahren (ab 01.01.2020 bis 31.12. 2022). Referenzobjekte betreffend:
Die Lieferung, Bereitstellung und Inbetriebnahme von kompakten, hochauflösender MRT-Systeme [1.5T / 3T] zur Ganzkörper-Bildgebung und/oder die Aufrüstung vorhandener MRT-Systeme die mit dem Auftragsgegenstand aus diesen Vergabeverfahren in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen; mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts (Start – Ende), sowie den Namen und Anschrift des öffentlichen oder privaten Empfängers und eine kurze Projektbeschreibung.
Vergleichbare Referenzen sind solche, welche die erforderliche Fachkunde des Bewerbers sowie die technischen Spezifikationen des Produkts im Vergleich zum Leistungsverzeichnis ausweisen, die für das hiesige Projekt erforderlich sind.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindest-anforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche.
Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Der Bieter sichert zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist.
Eigenerklärung des Bewerbers zum Bezug Russland, der Bewerber versichert, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
Schutzerklärung des Bewerbers zu Scientology, der Bewerber erklärt, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt.
Eigenerklärung zum Masernschutz, der Bieter versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bieter vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.