Catering für das Young Refugee Center Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2023-0003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Catering für das Young Refugee Center
Rahmenvertrag über die Verpflegung von minderjährigen, unbegleiteten Ausländerinnen/ Ausländern im "Young Refugee Center" (YRC) durch tägliches Catering und die Verteilung der Speisen.
"Young Refugee Center" (YRC)
Marsstraße 19/EG
80335 München
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Der Abruf der Cateringleistungen erfolgt daher flexibel nach Bedarf, dies bedeutet, dass die Anzahl der zu liefernden und zu verteilenden Portionen täglich wechseln kann. Ein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht. Ebenso kann ein bestimmtes Abrufverhalten nicht prognostiziert werden. Es handelt sich vorliegend um einen Vertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Für die Kalkulation ist von einer Bewohnerzahl von bis zu 150 Personen auszugehen inklusive bis zu 10 Reserveessen. Im fortlaufenden Betrieb wird der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer die aktuelle Belegungszahl täglich per Mail mitgeteilt und somit die Anzahl benötigter Essen plus 0 bis 10 Reserveessen. Die konkrete Anzahl der Reserveessen für Neuaufnahmen wird mit der täglichen Bestellung explizit mitgeteilt und hängt von der erwarteten Zugangslage ab. Hauptleistungsort ist das "Young Refugee Center" (YRC), Marsstraße 19/EG, 80335 München. Im Zuge des aktuellen Weltgeschehens ist der momentane Zulauf geflüchteter umA nicht planbar und es muss täglich flexibel auf die Geschehnisse reagiert werden. Deshalb ist während der Vertragslaufzeit möglicherweise mit weiteren zu eröffnenden Dependancen des YRC im Stadtgebiet Münchens bzw. im Umkreis Münchens zu rechnen, die dann ebenfalls durch die Auftragnehmerin/ den Auftragnehmer mit Speisepaketen zu beliefern sind. Es erfolgt in diesen Fällen eine Abstimmung mit der Auftragnehmerin/ dem Auftragnehmer zur Belieferung der weiteren Leistungsorte. Die Kalkulation von bis zu 150 Personen beinhaltet dabei auch die möglicherweise weiteren zu eröffnende Dependancen des YRC. Beispielsweise kann als weitere Dependance die St.-Galler-Straße 1, 80637 München weiterer Lieferort werden. Die Fahrtkosten zu Einrichtungen, die innerhalb des Stadtgebiets liegen, sind dabei in den Pauschalpreisen enthalten. Zu gewährleisten ist eine Versorgung mit Speisen und Getränken (im Falle der Lunchpakete) nach den gängigen Empfehlungen des Bundesamtes für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Alle Verpflegungsprodukte sollen mindestens 40 % bio-regional Lebensmittel enthalten. Bei Fleisch und Fisch muss der Anteil an bio-regional Lebensmittel 40 % betragen. Es wird ausreichend Personal benötigt, um eine zügige Ausgabe des Essens zu gewährleisten. Die Laufzeit des Vertrags beginnt am 01.04.2023 und endet am 31.03.2024. Der Abruf der erstmaligen Belieferung kann bereits ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen. Menge, Lieferort und Lieferzeitpunkt werden spätestens am Vortrag bis 15:00 Uhr bekanntgegeben. Falls diese Informationen schon früher zur Verfügung stehen, werden sie umgehend mit dem größtmöglichen Vorlauf an die Auftragnehmerin /den Auftragnehmer kommuniziert. Für alle weiteren Abrufe gilt, dass eine Mail der Auftraggeberin am Vortag bis 15:00 Uhr ausreichend ist. Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ohne, dass eine zusätzliche Kündigung erforderlich ist. Für Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
Besteht ein Bedarf über den 31.03.2024 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin bis zu drei Monaten zu den gleichen Konditionen möglich. Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 12 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Catering für das Young Refugee Center
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.