VE 4170 Gasmotoren Referenznummer der Bekanntmachung: 26-2023 / AiB22-T-001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bayreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 4170 Gasmotoren
Klärwerk Bayreuth
- Ausbaupaket A -
Stadt Bayreuth Luitpoldplatz 13 95444 Bayreuth Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die
Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Gasmotoren
Lieferung und Montage der Gasmotoren
- Lieferung und Montage der Modulschaltanlagen
- Lieferung und Montage der Not- und Gemischkühlung
- Lieferung und Montage der Kaminanlagen und Abgasleitungen
- Lieferung und Montage der Alt- und Frischölanlage
- Lieferung und Montage der Zu- und Abluftanlagen Gasmotoren
- Lieferung und Montage der Gasaufbereitung
- Lieferung und Montage der Rohrleitungen und Armaturen
- Erstellung der Montagezeichnungen
- Dokumentation
- Wartung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Auftragsunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Formblatt 216)
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTR6K7A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.