Möblierung "New Work" - Außenstellen der Regierung von Oberbayern Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-23-7
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 068-204732)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Möblierung "New Work" - Außenstellen der Regierung von Oberbayern
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, vergibt verschiedene Aufträge zur Ausstattung der beiden neuen Standorte in Rosenheim und Ingolstadt mit New Work-Mobiliar.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a106262b-7925-4f65-a982-e1eadf9ad4a0
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/83a3379f-91b8-447a-b29b-d27f18eaf4dd
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Nachhaltigkeit" / Gewichtung: 3,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Lieferzeit" / Gewichtung: 7
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Konstruktion & Material" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Bedienbarkeit/Funktionalität" (Bemusterung) / Gewichtung: 17,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Ästhetik" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Preis - Weighting: 30
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium „Konstruktion & Material" (Bemusterung) / Gewichtung: 24,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Bedienbarkeit/Funktionalität" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium „Ästhetik" (Bemusterung) / Gewichtung: 24,5
Preis - Weighting: 30
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Nachhaltigkeit" / Gewichtung: 3,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Lieferzeit" / Gewichtung: 7
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Konstruktion & Material" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Bedienbarkeit/Funktionalität" (Bemusterung) / Gewichtung: 17,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Ästhetik" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Preis - Weighting: 30
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium „Konstruktion & Material" (Bemusterung) / Gewichtung: 24,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium „Bedienbarkeit/Funktionalität" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium „Ästhetik" (Bemusterung) / Gewichtung: 24,5
Preis - Weighting: 30
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Nachhaltigkeit" / Gewichtung: 3,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Lieferzeit" / Gewichtung: 7
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Konstruktion & Material" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Bedienbarkeit/Funktionalität" (Bemusterung) / Gewichtung: 17,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Ästhetik" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Preis - Weighting: 30
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium „Konstruktion & Material" (Bemusterung) / Gewichtung: 24,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium „Bedienbarkeit/Funktionalität" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium „Ästhetik" (Bemusterung) / Gewichtung: 24,5
Preis - Weighting: 30
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Nachhaltigkeit" / Gewichtung: 3,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Lieferzeit" / Gewichtung: 7
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Konstruktion & Material" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Bedienbarkeit/Funktionalität" (Bemusterung) / Gewichtung: 17,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Ästhetik" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Preis - Weighting: 30
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium „Konstruktion & Material" (Bemusterung) / Gewichtung: 24,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium „Bedienbarkeit/Funktionalität" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium „Ästhetik" (Bemusterung) / Gewichtung: 24,5
Preis - Weighting: 30
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Nachhaltigkeit" / Gewichtung: 3,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Lieferzeit" / Gewichtung: 7
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Konstruktion & Material" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Bedienbarkeit/Funktionalität" (Bemusterung) / Gewichtung: 17,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Ästhetik" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Preis - Weighting: 30
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium „Konstruktion & Material" (Bemusterung) / Gewichtung: 24,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium „Bedienbarkeit/Funktionalität" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium „Ästhetik" (Bemusterung) / Gewichtung: 24,5
Preis - Weighting: 30
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Nachhaltigkeit" / Gewichtung: 3,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Lieferzeit" / Gewichtung: 7
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Konstruktion & Material" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Bedienbarkeit/Funktionalität" (Bemusterung) / Gewichtung: 17,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium "Ästhetik" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Preis - Weighting: 30
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium „Konstruktion & Material" (Bemusterung) / Gewichtung: 24,5
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium „Bedienbarkeit/Funktionalität" (Bemusterung) / Gewichtung: 21
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Kriterium „Ästhetik" (Bemusterung) / Gewichtung: 24,5
Preis - Weighting: 30
III.1.1.1) Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterauszug
Führen Sie den Nachweis darüber, dass Sie in einem Berufs- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates eingetragen sind. Bitte füllen Sie dahingehend die Anlage „Eigenerklaerung zur Eignung, L 124 (mod.)“ vollstaendig aus und fuegen Sie diese dem Angebot bei.
III.1.1.2) Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft (bzw. Befreiungsnachweis)
Führen Sie den Nachweis darüber, dass Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind. Bitte füllen Sie dahingehend gleichsam die Anlage „Eigenerklaerung zur Eignung, L 124 (mod.)“ vollstaendig aus und fuegen Sie diese dem Angebot bei.
Auslaendische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausfuehrung der Leistungen muss der Betrieb des Auftragnehmers bei der zustaendigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies - gesondert - durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis).
III.1.1.1) Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterauszug
Führen Sie den Nachweis darüber, dass Sie in einem Berufs- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates eingetragen sind. Bitte fuellen Sie dahingehend die Anlage „Eigenerklärung zur Eignung, L 124 (mod.)“ vollständig aus und fügen Sie diese dem Angebot bei.
III.1.1.2) Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft (bzw. Befreiungsnachweis)
Führen Sie den Nachweis darüber, dass Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind. Bitte fuellen Sie dahingehend gleichsam die Anlage „Eigenerklärung zur Eignung, L 124 (mod.)“ vollständig aus und fügen Sie diese dem Angebot bei.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb des Auftragnehmers bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies - gesondert - durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis).
Zum Beleg Ihrer Leistungsfähigkeit wird der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gefordert.
Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen:
• mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschaeden (2-fach maximiert, pro Jahr);
• mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschaeden (2-fach maximiert, pro Jahr);
• mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschaeden (2-fach maximiert, pro Jahr]).
Bitte füllen Sie die Anlage „Eigenerklaerung zur Eignung, L 124 (mod.)“ vollstaendig aus und fuegen Sie diese dem Angebot bei. Fuegen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklaerung auf einen Versicherungsnachweis verweisen, die/den entsprechenden Versicherungsnachweis/e zusaetzlich bei.
Zum Beleg Ihrer Leistungsfähigkeit wird der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gefordert.
Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen:
• mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden (2-fach maximiert, pro Jahr);
• mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden (2-fach maximiert, pro Jahr);
• mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert, pro Jahr]).
Bitte fuellen Sie die Anlage „Eigenerklaerung zur Eignung, L 124 (mod.)“ vollstaendig aus und fuegen Sie diese dem Angebot bei. Fuegen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklaerung auf einen Versicherungsnachweis verweisen, die/den entsprechenden Versicherungsnachweis/e zusaetzlich bei.
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von geeigneten Referenzen dar. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfaehigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfaehigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfaehigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannte(n) Referenz(en): Die Referenz(en) darf/dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Es ist/sind nur drei Referenz(en) gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Zentralen Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Zentrale Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Zentrale Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Stellen Sie Ihre Leistungsfaehigkeit in Bezug auf den Auftragsgegenstand und Ihre hierfuer relevanten Erfahrungen anhand von geeigneten Referenzen dar. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfaehigkeit im Wesentlichen aehnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfaehigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenstaendlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfaehigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfuer relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannte(n) Referenz(en): Die Referenz(en) darf/dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Es ist/sind nur drei Referenz(en) gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Zentralen Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Zentrale Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Zentrale Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
VI.3.1) Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Praequalifizierungssystem verweisen, pruefen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklaerungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsaechlich entsprechen. Ggfs. sind zusaetzliche Dokumente und Erklaerungen von Ihnen einzureichen.
VI.3.2) Neben den unter dem „Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben“, angegebenen Erklaerungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden sonstigen Erklaerungen und Nachweise einzureichen:
VI.3.2.1) Eigenerklaerung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgruenden
Oeffentliche Auftraege werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgruende gemaess §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu pruefen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgruende vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren fuehren koennen bzw. muessen. Hierzu dient unter anderem auch das Formular "Eigenerklaerung zur Eignung, L 124 (mod.)". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklaerung, werden diese im Einzelfall aufgeklaert und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unterauftraege) wird auf die "Bewerbungsbedingungen, L 212 EU" und die "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU" verwiesen.
VI.3.2.2) Eigenerklaerung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geaendert durch die Verordnung EU 2022/576 des europaeischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Foederation in Kraft gesetzt. Danach duerfen oeffentliche Auftraege nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu pruefen, ob zwingende Ausschlussgruende vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen muessen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklaerung Verordnung (EU) 833/2014", in welchem Sie auch den vollstaendigen Wortlaut von Art. 5k finden.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklaerung, werden diese im Einzelfall aufgeklaert und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
VI.3.2.3) Unternehmensdaten
Die Rubrik "Angaben Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister" innerhalb der e-Vergabe-Plattform ist vollstaendig auszufuellen und Ihrem Angebot beizufuegen. Die Angaben zur Unternehmensgroesse dienen statistischen Zwecken. Die uebrigen Angaben benoetigt die Zentrale Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemaess § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die entsprechende Rubrik für jedes Mitglied einzureichen. Erklaeren Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Faelle die entsprechenden Anlagen "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, L 236" bzw. "Erklaerung Bewerber-/Bietergemeinschaft, L 234" sowie "Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer/anderer Unternehmen, L 235" ausgefuellt vor.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
VI.3.3) Die Anlage "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU" enthaelt eine Auflistung der mit dem Angebot einzureichenden Dokumente.
VI.3.1) Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Praequalifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den fuer dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklaerungen von Ihnen einzureichen.
VI.3.2) Neben den unter dem „Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben“, angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen:
VI.3.2.1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Auftraege werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgruende gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient unter anderem auch das Formular "Eigenerklärung zur Eignung, L 124 (mod.)". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die "Bewerbungsbedingungen, L 212 EU" und die "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU" verwiesen.
VI.3.2.2) Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Auftraege nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833/2014", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5k finden.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklaerung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
VI.3.2.3) Unternehmensdaten
Die Rubrik "Angaben Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister" innerhalb der e-Vergabe-Plattform ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgroesse dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die entsprechende Rubrik fuer jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Faelle die entsprechenden Anlagen "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, L 236" bzw. "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft, L 234" sowie "Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer/anderer Unternehmen, L 235" ausgefüllt vor.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular fuer jedes Mitglied einzureichen.
VI.3.3) Die Anlage "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU" enthält eine Auflistung der mit dem Angebot einzureichenden Dokumente.
Änderungen bzgl. Leistungskriterien und Bemusterung.