Ausbau Bayreuther Straße Nürnberg: Verkehrswegebau Referenznummer der Bekanntmachung: VP08
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Bayreuther Straße Nürnberg: Verkehrswegebau
Ausbau Bayreuther Straße Nürnberg / Reaktivierung Stadtparkschleife: Hauptmaßnahme (Verkehrswegebau)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die vorliegende Ausschreibung umfasst sämtlich Gleisbau- und Straßenbaumaßnahmen des Projekts „Ausbau Bayreuther Straße“.
Außerdem sind Deckensanierungsarbeiten in der Pirckheimer-, Bayreuther- und Sulzbacher Straße durchzuführen sowie die Arbeiten zur Gleiserneuerung in der Scharrerstraße und die Verkehrssicherung der Baumaßnahme.
Auftragsumfang:
- Los 1: übergeordnete Arbeiten
- Los 2: Straßenbau
- Los 3: Gleisbau
- Los 4: Scharrerstraße
- Los 5: Unterhaltsmaßnahmen Bezirk 2
- Los 6: Unterhaltsmaßnahmen Bezirk 3
Es erfolgt eine Komplettvergabe (keine losweise Vergabe).
Es müssen alle Lose angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien 1.) bis 6.) sind Muss-Kriterien.
1.) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die
Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers.
2.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
3.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde (nicht älter als 12 Monate)
4.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen (nicht älter als 12 Monate)
5.) Eigenerklärung von ausländischen Firmen zur Anerkennung von deutschem Recht im Auftragsfall
6.) Eigenerklärung von ausländischen Firmen zum Einsatz von deutschsprachigem Schlüsselpersonal
im Auftragsfall
Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Dies gilt bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der
Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient.
Sofern nichts anderes angegeben ist, dürfen Erklärungen nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins
Deutsche beizufügen.
7.) Umsatzangaben der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Tätigkeiten im
ausgeschriebenen Aufgabengebiet, Gewichtung 5 %,
8.) Wirtschaftliche Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.), Gewichtung 10 %.
9.) Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Vorliegt, Gewichtung 5 %)
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins
Deutsche beizufügen.
Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z.B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die geforderten Unterlagen
dort hinterlegt sind.
10.) Unternehmenseigene technische Ausrüstung mit Maschinennachweis der konkret vorgesehenen
Maschinen, ggf. mit Betriebsstundennachweis, Gewichtung 5 %.
11.) Qualifikationsnachweis von Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten bei Arbeitsstellen an
Straßen (Bescheinigung RSA – Fachmann) oder gleichwertige Qualifikationsnachweise bei
ausländischen Bietern, Gewichtung 5 %.
12.) Zwei Referenzen für vergleichbare und zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführte Leistungen
mit Bauausführung 2019 bis 2022, Gewichtung 70 %, Wertung jeweils im Vergleich zur
ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 35 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht
vergleichbar.
Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
a.) Auftraggeber/Referenzgeber mit Referenzbestätigung
b.) Art der ausgeführten Leistung
c.) Auftragssumme
d.) Ausführungszeitraum
e.) Kurzbeschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs
f.) Zahl der durchschnittlichen eingesetzten Arbeitskräfte.
Zwischenwerte werden interpoliert.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins
Deutsche beizufügen.
Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z.B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die geforderten Unterlagen
dort hinterlegt sind.
Vertrags-erfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haftend auftreten und einen gemeinsamen Vertreter benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Bieter zugelassen, da nur elektronische Angebote erlaubt sind.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber schreibt nach SektVO aus.
Die Maßnahme ist in sechs Lose aufgeteilt, die gemeinsam komplett vergeben werden.
Die Auftraggeber der vorliegenden Maßnahme sind die Verkehrsaktiengesellschaft
Nürnberg (VAG) und die Stadt Nürnberg (SÖR).
Los 1 wird von beiden Auftraggebern beauftragt, während die folgenden Lose nur von den jeweiligen
Vorhabensträgern beauftragt werden:
Los 1: Übergeordnete Arbeiten (VAG / SÖR)
Los 2: Straßenbau (SÖR)
Los 3: Gleisbau (VAG)
Los 4: Unterhaltsmaßnahme Scharrerstraße (VAG ) (nicht bezuschusst; andere Örtlichkeit
Stadtgebiet Nürnbergs)
Los 5 Unterhaltsmaßnahmen Bezirk 2 (SÖR)
Los 6 Unterhaltsmaßnahmen Bezirk 3 (SÖR)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.