Fortsetzung und Aktualisierung ISEK und Sanierungsberatung in der Marktgemeinde Peiting
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peiting
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86971
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.peiting.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av18827f
Abschnitt II: Gegenstand
Fortsetzung und Aktualisierung ISEK und Sanierungsberatung in der Marktgemeinde Peiting
Die Marktgemeinde Peiting beabsichtigt, für die weitere Entwicklung der Gemeinde, die Fortsetzung und Aktualisierung des vorliegenden ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept) aus dem Jahr 2014. Mit der Fortsetzung und Aktualisierung sollen die Grundlagen für städtebauliche Maßnahmen entwickelt werden, die die Funktionen des bestehenden Ortskerns stärkt und mit der Formulierung von Handlungsempfehlungen einen Beitrag zur langfristigen Sicherung der lebendigen Ortsmitte leistet.
Geplant ist, die Leistungen der Fortsetzung und Aktualisierung des ISEK zusammen mit Leistungen der Sanierungsberatung (Sanierungsarchitekt*in) an ein leistungsfähiges Büro zu vergeben. Aufgrund des hierdurch entstehenden Honorarvolumens ist eine EU-weite Ausschreibung dieser Dienstleistungen erforderlich. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren (EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) sollen die hierfür erforderlichen Dienstleistungen vergeben werden.
Peiting
Fortsetzung und Aktualisierung ISEK und Sanierungsberatung in der Marktgemeinde Peiting
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen folgende Leistungsbausteine:
1. Bestandsaufnahme
• Auswertung insbesondere vorhandener Struktur- und Planungsdaten für die Gemeinde, wie z. B. Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Interkommunales Entwicklungskonzept, ggf. Verkehrsuntersuchungen
• Abfrage der Planungsziele der Gemeinden sowie der für die Ortsentwicklung maßgeblicher Akteure
• Überprüfung des vorgeschlagenen Untersuchungsgebiets
• Ergänzende Erhebungen nach Bedarf
• Sichten und Evaluieren der bisherigen Sanierungsverfahren
• Prüfen der Aktualität der bzgl. der einst festgestellten städtebaulichen Missständen festgelegten Ziele der Sanierung
2. Analyse und Bewertung
• Darstellung der Problemlagen und Entwicklungschancen der Gemeinde
• Zusammenfassung zur Stärken-Schwächen-Analyse
3. Formulierung von Entwicklungszielen
• zur Steuerung der künftigen städtebaulichen Entwicklung und zur Weiterentwicklung des Ortsbildes
• Formulierung von Handlungsempfehlungen, auch in Skizzenform
4. Ausarbeitung eines Handlungskonzeptes
• Ausarbeitung eines Maßnahmenplanes
• Bewertung und Priorisierung der Maßnahmen hinsichtlich Umsetzbarkeit und Wirkung
• Zeitplan
• Kosten- und Finanzierungsübersicht
5. Moderation des Planungsprozesses
• Abstimmung mit dem Gemeinderat
• Beteiligung von Bürgern und weiteren relevanten Akteuren im Planungsprozess
• Abstimmung mit beteiligten Behörden und Fachplanern
6. Dokumentation
• Zusammenfassung des Ergebnisses in einer Broschüre mit Text und Karten; Dokumentation als Datei im Format pdf
• Präsentation des Ergebnisses im Gemeinderat
7. Bauplanungsrechtliche Begleitung der Gemeinde (Besonderes Städtebaurecht)
• Unterstützung bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Umsetzung (von Einleitungsbeschluss bis zur Sanierungssatzung)
• Unterstützung Begründung zur Sanierungssatzung
• Entwicklung von Vorschlägen für die Abgrenzung und Festsetzung des Fördergebiets (z.B. als Sanierungsgebiet, Maßnahmengebiet oder durch Beschluss der Gemeinde), Beratung der Gemeinden zur Wahl des geeigneten Verfahrens
8. Begleitende Sanierungsberatung (Sanierungsarchitekt*in)
• Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen entsprechend den Zielen der Sanierung
• Unterstützung der Gemeinden bei der jährlichen Bedarfsanmeldung sowie bei der Formulierung von Anträgen
• Weitere Beratung nach Bedarf
Die Leistungen werden jeweils für ein Jahr beauftragt und werden anschließend jährlich verlängert. Die Gesamtleistungszeit ist auf 10 Jahre begrenzt.
Für die begleitende Sanierungsberatung ist mit einem jährlichen Aufwand von durchschnittlich 40-80 Stunden pro Jahr (!) zu rechnen.
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fortsetzung und Aktualisierung ISEK und Sanierungsberatung in der Marktgemeinde Peiting
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zürich
NUTS-Code: CH040 Zürich
Postleitzahl: 8048
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB).