Architektenleistungen für die Modernisierung Wilramstraße/Wageneggerstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 172/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen für die Modernisierung Wilramstraße/Wageneggerstraße
Architektenleistungen für die Modernisierungsmaßnahmen in der Wilramstraße 51 und 53 und der Wageneggerstraße 9 in München mit dem Ziel eines möglichst hohen Effizienzhaus-Standards EH 55 oder 70 zur Erreichung eines verringerten Energieverbrauches.
Die Modernisierungsmaßnahmen mit dem Ziel eines möglichst hohen Effizienzhaus-Standards EH 55 oder 70 zur Erreichung eines verringerten Energieverbrauches für die Mieter*innen, werden im bewohnten Zustand erfolgen.
Beim den zu sanierenden Gebäuden handelt es sich um drei unterkellerte Wohnhochhäuser, punktförmig auf dem Gelände angeordnet, mit neun Vollgeschossen - Baujahr 1965 mit jeweils 54 WE. Die Gebäude weisen allesamt altersbedingt vor allem an den Fassaden, den Fenstern und den Balkonen erkennbare bauliche Schäden auf.
Die Fenster sind teilweise aus der ursprünglichen Bauzeit.
Die Außenwände sind ungedämmt und an den Balkonbrüstungen zeigen sich Betonschäden. Die vorhandene Dachkonstruktion wurde bereits vor ca. 8 Jahren saniert und weist eine aktuell zu geringe Dämmung auf, welche im Rahmen der energ. Modernisierung des Gebäudes mitunter stark erhöht werden muss. Die zuletzt untersuchte bauphysikalische Untersuchung sieht für die 3 Punkthochhäuser eine energetische Sanierung im EH 55- oder 70-Standard vor, welche neben der vorgenannten Erhöhung der Dachdämmung eben auch eine komplett neue Gebäudehülle, u.a. ein WDVS und eine Kellerdeckendämmung, erfordert.
Die Ergebnisse des Bauphysikers liegen bereits vor und geben in diesem Zusammenhang bereits konkrete energetische Baumaßnahmen vor.
Gleichzeitig wird mit dem Anschluss an das SWM-Fernwärmenetz die Umstellung der vorhandenen gemeinsamen zentralen Gasheizzentrale auf eine moderne FW-Heizwasserzentrale erfolgen.
Weiterhin wird eine PV-Anlage auf dem Dach sowie tlw. an den Fassaden angebracht.
Zusammenfassend soll zusätzlich zu den o.g. Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen, mit einer energ. Verbesserung auf einen EH 55- oder 70-Standard, das maximale Förderprogramm ausgeschöpft werden.
Wesentliche Maßnahmen zusammengefasst:
- Dachsanierung mit Erhöhung der Dämmstärken
- Fassadensanierung mit WDVS
- Betonsanierung an den Balkonen oder Abriss mit Neuaufbau
- Fensteraustausch
- Anschluss der Heizungsversorgung auf das SWM Fernwärmenetz Heizzentrale
- Brandschutzertüchtigung im KG und den TRH
- Bestandsertüchtigung und -Erweiterung der ELT-Installation
- Aufbringen und Koordination einer PV-Anlage auf dem Dach und den Fassaden
- Wiederherstellung Außenanlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
- Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung ArchitektIn berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
- Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
- Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oderjuristischen Personen gestellt werden.
- Angabe der Beschäftigten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV der letzten 3 Geschäftsjahre für das Büro des Bewerbers für die Planung und Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen. Aufteilung in Berufsgruppen (Führungskräfte,Beschäftigte und Freiberufler mit Bachelor-, Diplom- oder Masterabschluss der Fachritung Bauingenieruwesen);
-Name/Qualifikatin und Berufserfahrung des/r Projektleiter/s, welche/r die Leistung tatsächlich erbringt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
-Erlärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
-Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, aus der die Erfahrung des Bieters bei Projekten vergleichbarerer Größe und Art entsprechen zu II.1.1 sowie II. 1. 5. hervorgeht
Ausschlusskriterien:
1. Bewerber hat mindestens 6 Mitarbeiter
2. Bewerber hat mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter. Als qualifiziert gelten Dipl.-Ing., Master oder Bachelor Bauingenieurwesen oder Architektur. Ein Nachweis der Qualifikation ist vorzulegen (Kopie Zeugnis - nur nachgewiesene Qualifikationen werden gewertet)
3. Der Bewerber hat mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten 10 Jahren vorzulegen
Kriterien für die Vergleichbarkeit der drei Referenzen:
- energetische Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbau
- mind. 100 Wohneinheiten im bewohnten Zustand saniert
- Betonsanierung und Fenstertausch mit WDVS
- mind. LPH 6 und 8
- Datum der Baubeginne (Referenzen): Januar 2014 bis Oktober 2022
- Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung ArchitektIn berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
- Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
- Arbeitsgemeinschaften, bei denen das geschäftsführende Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F6S46
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).