Miet- und Fullservicevertrag über Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 124-8010-128/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miet- und Fullservicevertrag über Multifunktionsgeräte
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren einen Miet- und Fullservicevertrag über 57 Multifunktionsgeräte über eine Laufzeit von fünf Jahren sowie zwei Verlängerungsoptionen zu je sechs Monaten zu schließen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll für das Bayerische Landeskriminalamt ein Miet- und Fullservicevertrag über 57 Multifunktionsgeräte (mit Kopier-, Druck- und Scanfunktion) geschlossen werden. Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit zum 01.08.2023 mit Vertragsschluss und endet mit Ablauf des 31.07.2028. Der Auftraggeber kann den Vertrag optional zwei Mal über je sechs Monate verlängern. Nimmt der Auftraggeber die Verlängerungsoptionen wahr, endet der Vertrag mit Ablauf des 31.07.2029. Das wirtschaftlichste Angebot wird mit der einfachen Richtwertmethode (Z=L/P) ermittelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.