Unterstützungsleistungen in der Linux-Systemadministration am StMELF Referenznummer der Bekanntmachung: 2022RF000004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen in der Linux-Systemadministration am StMELF
Das StMELF möchte abgrenzbare Teile im Bereich der Systemadministration (Schwerpunkt: Linux) und der Anwendungsadministration (Schwerpunkte: Apache, Tomcat, Java, Atlassian-Produkte, Entwicklungsumgebung) zur Betreuung an einen externen Dienstleister abgeben.
Ziel der Unterstützungsleistung ist die Erhöhung der Produktivität, die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Stabilität, Informationssicherheit und Verfügbarkeit der IT-Systeme, die Erarbeitung verständlicher, flexibler und performanter Lösungen bei komplexen Problemen sowie die Anpassung der Software-Infrastruktur an den jeweiligen Stand der Technik.
Der Leistung beginnt zum 01.07.2023.
Das StMELF schließt mit dem externen Dienstleister einen Rahmenvertrag ab. Konkrete Leistungspakete werden im Rahmen von Einzelaufträgen beauftragt.
Bei den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Auftragsvolumina handelt es sich um Schätzwerte.
Pro Vertragsjahr werden ein Mindestauftragsvolumen von 960 Stunden und geschätzt maximal 6.400 Stunden durch Einzelbeauftragung abgerufen.
Das StMELF möchte abgrenzbare Teile im Bereich der Systemadministration (Schwerpunkt: Linux) und der Anwendungsadministration (Schwerpunkte: Apache, Tomcat, Java, Atlassian-Produkte, Entwicklungsumgebung) zur Betreuung an einen externen Dienstleister abgeben.
Ziel der Unterstützungsleistung ist die Erhöhung der Produktivität, die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Stabilität, Informationssicherheit und Verfügbarkeit der IT-Systeme, die Erarbeitung verständlicher, flexibler und performanter Lösungen bei komplexen Problemen sowie die Anpassung der Software-Infrastruktur an den jeweiligen Stand der Technik.
Die Zuschlagserteilung erfolgt auf Grundlage der erweiterten Richtwertmethode mit einer Schwankung von 10% im Bereich der Leistung.
Die Laufzeit ist vom 01.07.2023 - 30.06.2027 geplant. Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag am Ende jedes Vertragsjahres mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Ende des Vertragsjahres kündigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistungen in der Linux-Systemadministration am StMELF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und §98c AufenthG.
Hinweis zu BIETERFRAGEN:
Bitte beachten Sie, dass zwischen dem 22.12.2022 und dem 02.01.2023 keine Bieterfragen beantwortet werden.
In diesem Zeitraum eingehende Fragen werden zeitnah nach dem 02.01.2023 beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach eröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.