Rahmenvereinbarung Beprobungen und Untersuchungen gemäß aktueller Trinkwasserverordnung Referenznummer der Bekanntmachung: 113/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Beprobungen und Untersuchungen gemäß aktueller Trinkwasserverordnung
Beprobung und Untersuchungen gemäß aktueller Trinkwasserverordnung für die Liegenschaften des Gewofag-Konzerns und deren Verwaltungsobjekte
Beprobung und Untersuchungen gemäß aktueller Trinkwasserverordnung für die Liegenschaften des Gewofag-Konzerns und deren Verwaltungsobjekte
Der Vertrag wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre bis max. 30.06.2027
Vergleiche Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen der GEWOFAG Holding GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen (BVB) für die Ausführung von Liefer- oder Dienstleistungen
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. DerZuwachs kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
- Erklärung zur Eintragung im Handelsregister
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer, Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zum Gesamtumsatz
- Erklärung zu eingesetzten Arbeitskräften
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz inkl. Anlage
- Erklärung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer,Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zu vergleichbaren Referenzen
- Erklärung zur Berufsgenossenschaft
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Zuverlässigkeit (Gewerbezentralregister)
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Angaben zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
- Spezifische Erklärungen zu Mindestanforderungen: Zertifizierungen
Zu Referenzen:
Es sind mittels 3 Referenzen aus dem Zeitraum 2019 bis 2022 untersuchte Anlagen zu beschreiben und unter Nennung der Auftraggeber vorzuweisen.
Die Referenzen sollten mindestens den im Leistungsverzeichnis geforderten Umfang aufweisen.
Zu spezifische Erklärungen zu Mindestanforderungen: Zertifizierungen
Zum Nachweis der Eignung werden folgende Zertifizierungen gefordert:
a. Akkreditierung des Labors nach DIN EN ISO/IEC 17025
b. Zulassung des Labors nach § 15 der TrinkwV neueste Fassung und aufgeführt in der jeweiligen Landesliste zur Untersuchung von Trinkwasser
c. Zertifizierung nach ISO 9001
d. Wasserhygiene-Schulungen VDI 6023 Kategorie A und B
Bieter, die die Mindestanforderung nicht erfüllen, werden von dem Verfahren ausgeschlossen.
Die Erklärungen zu o.g. Mindestanforderungen zur Leistungserbringung sind vom Bieter den Angebotsunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F6N2B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).