Anruf-Sammeltaxi-Verkehr (AST) für den Landkreis Landsberg am Lech
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-landsberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anruf-Sammeltaxi-Verkehr (AST) für den Landkreis Landsberg am Lech
Gebiet des Landkreises Landsberg am Lech
Als zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) i. V. m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, beabsichtigt der Landkreis Landsberg am Lech mit Wirkung zum 01.04.2025 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i.V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 Abs. 4 GWB für den öffentlichen Personenbedarfsverkehr gemäß §§ 42, 44 PBefG in Form eines Anruf-Sammeltaxis (AST).
- Laufzeit: Betriebsbeginn 01.04.2025, Laufzeit 4 Jahre, mit einmaliger Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre.
- Der Betrieb erfolgt von Montag bis Sonntag. Nähere Informationen zu den zu bedienenden Haltestellen sind dem AST-Wabennetzplan unter https://www.lvg-bus.de/liniennetz/liniennetz-ast/ zu entnehmen.
- Die derzeit geltenden Fahrpläne sind unter https://www.lvg-bus.de/fahrplan/fahrplan-ast/ einsehbar.
- Der geschätzte Auftragswert beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR netto jährlich.
Die Vergabe erfolgt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 VgV.
Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig. Der Auftragnehmer muss mindestens 50 % der Betriebsleistungen selbst erbringen (vgl. Art. 4 Abs. 7 VO (EG) 1370/2007).
Die Vergabe erfolgt losweise. Nach derzeitiger Planung werden folgende Lose gebildet:
Los 1: Linienbündel AST-Süd, bestehend aus den AST-Linien 1-5, 6, 11, 13 (optional), 21, 22, 51, 14, 40, 302
Los 2: Linienbündel AST-Nord, bestehend aus den AST-Linien 92, 311, 312, 31, 60, 61, 601, 602, 91, 50
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinweis gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG:
Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr ist nach § 12 Abs. 6 PBefG spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Oberbayern als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Die Regierung von Oberbayern kann im Einvernehmen mit dem Landkreis Landsberg am Lech als zuständigem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen.
2. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Durchführung des öffentlichen Personenbedarfsverkehrs i.S.v. §§ 42, 44 PBefG entsprechend den jeweils geltenden AST-Fahrplänen zu den jeweils geltenden AST-Tarifen gemäß der Wabentarifstruktur. Die aktuell geltenden Tarife sowie die Wabentarifstruktur sind den AST-Wabennetzplan zu entnehmen, der einsehbar ist unter https://www.lvg-bus.de/liniennetz/liniennetz-ast/.
Die Tarif- und Beförderungsbedingungen sowie das Fahrplanangebot sind unter Berücksichtigung der auf der angegebenen Homepage https://www.lvg-bus.de veröffentlichten Änderungen Teil der vom Aufgabenträger nach Art, Umfang und Qualität festgelegten ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne der §§ 8, 8a und 13 Abs. 2a PBefG. Ergänzend gelten die nachfolgend unter 3. genannten Anforderungen.
3. Angaben zur Qualität
a) Fahrplan/ Leistungsumfang: Es gelten die oben unter II.2.4) und unter VI.3) 2. beschriebenen Anforderungen.
b) Fahrzeuge
- Je Los: Einsatz von mindestens fünf PKW mit mindestens vier Fahrgastplätzen, davon mindestens ein PKW als Minibus/Van mit acht Fahrgastplätzen
- Je Los: Mindestens ein Fahrzeug muss für die Beförderung von mobilitätsbehinderten Fahrgästen geeignet ist, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Das Fahrzeug muss den Anforderungen des § 35a Abs. 4a und 4b StVZO entsprechen und über ein Rollstuhlrückhalte- sowie ein Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem verfügen
- Abgasnorm EURO VI
- Fahrzeugalter nicht älter als 6 Jahre
- Klimaanlage
- Wegfahrsperre, ABS und ASR
- Kennzeichnung der Fahrzeuge entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers mit einem AST-Hinweisschild.
c) Fahrpersonal
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- lokale Streckenkenntnisse und Kenntnis des Linienverlaufs
- Kenntnis des AST-Tarifs und der Wabentarifstruktur
d) Sonstiges
- Der Fahrplanaushang an den Haltestellen hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen (mind. 1x pro Jahr), die Fahrpläne werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
- Bedienung von Fahrtenbuchung, die mindestens 60 Minuten vor Fahrtwunsch eingehen; Fahrtenbuchungen müssen möglich sein telefonisch oder über eine Online-Buchungs-App, die sowohl über das Internet erreichbar als auch auf mobilen Endgeräten verfügbar ist.
- Monatliche Abrechnung mit Aufstellung der durchgeführten Fahrten und Fahrgeldeinnahmen
4. Besondere Bedignungen
Die Erbringung der zu vergebenden Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Es gelten die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).