Johann-Rieder-Realschule, Erweiterung, Generalsanierung und Umbau, 1170 Maler- und Lackierarbeiten, Bauteil 2, Haus A Referenznummer der Bekanntmachung: 0140
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rosenheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Johann-Rieder-Realschule, Erweiterung, Generalsanierung und Umbau, 1170 Maler- und Lackierarbeiten, Bauteil 2, Haus A
1170 Maler- und Lackierarbeiten, Johann Rieder Realschule, Bauteil 2, Haus A
83022 Rosenheim, Am Nörreut 10
1170 Maler- und Lackierarbeiten, Johann Rieder Realschule, Bauteil 2, Haus A
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
1170 Maler- und Lackierarbeiten, Bauteil 2, Haus A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81369
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
83022 Rosenheim, Am Nörreut 10
1170 Maler- und Lackierarbeiten, Bauteil 2 Haus A, NA08
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81369
Land: Deutschland
Der Nachtrag beinhaltet umfangreiche Überarbeitungs- und Ausbesserungsarbeiten im gesamten Schulgebäude Haus A, welche der Auftragnehmer nicht zu verschulden hatte. Die Arbeiten sind vielmehr notwendig aufgrund Beschädigungen, die durch andere Gewerke verursacht wurden, resultierend aus einem massiv gestörten Bauablauf. Gewerke konnten in weiten Teilen nicht nach der erforderlichen Reihenfolge koodiniert werden, sondern nach Verfügbarkeit der Firmen. Dies aufgrund von Insolvenzen und Kündigungen der Auftragnehmer, was diverse Terminverschiebungen zur Folge hatte. Grundlage für diesen Nachtrag war eine umfangreiche Besichtigung am 24.06.2020 zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen.
Gewährleistungsschnittstelle: Bei unterschiedlichen Auftragnehmern besteht das Risiko, dass im Falle eines Mangels/einer Betriebsstörung die Verantwortlichkeit entweder garnicht oder nur im Wege kosten- und zeitintensiver gerichtlicher Beweissicherungsverfahren geklärt weden kann. Damit ist die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, was in der Konsequenz bedeutet, dass der Auftraggeber die Ermittlung der Ursachen und die Beseitigung auf eigene Kosten durchführen muss.