Anmietung von Toilettenkabinen für das Stadtgebiet München Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-4-2022-0211
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923330491
Fax: +49 8923330452
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von Toilettenkabinen für das Stadtgebiet München
In Grünanlagen und an Badeseen werden anschlussunabhängige Toilettenkabinen zu verschiedenen Zeitpunkten auf Mietbasis mit erhöhtem Nutzerdruck benötigt. Die Kabinen stehen an unterschiedlichen Standorten auf dem Stadtgebiet.
G2- Nord Anmietung von Einzeltoilettenkabinen
München
In Grünanlagen und an Badeseen werden anschlussunabhängige Toilettenkabinen zu verschiedenen Zeitpunkten auf Mietbasis mit erhöhtem Nutzerdruck benötigt.
12 Monate Vertragsverlängerung nach Bestellung
G3 - Süd Anmietung von Einzeltoilettenkabinen
München
In Grünanlagen und an Badeseen werden anschlussunabhängige Toilettenkabinen zu verschiedenen Zeitpunkten auf Mietbasis mit erhöhtem Nutzerdruck benötigt.
12 Monate Vertragsverlängerung nach Bestellung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
G2- Nord Anmietung von Einzeltoilettenkabinen
Postanschrift: Untere Au 6
Ort: Emmering
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 82275
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8141-5368-119
Abschnitt V: Auftragsvergabe
G3 - Süd Anmietung von Einzeltoilettenkabinen
Postanschrift: Untere Au 6
Ort: Emmering
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 82275
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8141-5368-119
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.