Anmietung von Toilettenkabinen für das Stadtgebiet München Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-4-2022-0211
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von Toilettenkabinen für das Stadtgebiet München
In Grünanlagen und an Badeseen werden anschlussunabhängige Toilettenkabinen zu verschiedenen Zeitpunkten auf Mietbasis mit erhöhtem Nutzerdruck benötigt. Die Kabinen stehen an unterschiedlichen Standorten auf dem Stadtgebiet.
G2- Nord Anmietung von Einzeltoilettenkabinen
München
In Grünanlagen und an Badeseen werden anschlussunabhängige Toilettenkabinen zu verschiedenen Zeitpunkten auf Mietbasis mit erhöhtem Nutzerdruck benötigt.
12 Monate Vertragsverlängerung nach Bestellung
G3 - Süd Anmietung von Einzeltoilettenkabinen
München
In Grünanlagen und an Badeseen werden anschlussunabhängige Toilettenkabinen zu verschiedenen Zeitpunkten auf Mietbasis mit erhöhtem Nutzerdruck benötigt.
12 Monate Vertragsverlängerung nach Bestellung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
G2- Nord Anmietung von Einzeltoilettenkabinen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emmering
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 82275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Abschnitt V: Auftragsvergabe
G3 - Süd Anmietung von Einzeltoilettenkabinen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emmering
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 82275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.