458 – Realschule Gräfenberg (Forchheim) – Erweiterungsbau OGTS Gewerk: 561 Allgemeine Einbauten (Aufzug)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lra-fo.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lra-fo.de
Abschnitt II: Gegenstand
458 – Realschule Gräfenberg (Forchheim) – Erweiterungsbau OGTS Gewerk: 561 Allgemeine Einbauten (Aufzug)
Gewerk: 561 Allgemeine Einbauten (Aufzug)
91322 Gräfenberg
Einbau, Lieferung und Montage eines behindertengerechten Personenauf-zugs im Erweiterungsbau der Ritter-Wirnt-Realschule Gräfenberg.
Ausführung Übereck. Haltestellen: 3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=267540
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=267540
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Abschnitt IV: Verfahren
Nur Befugte des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html
elektronisch einzureichen.
Ergänzung zu II.2.7): Der Zeitraum beschreibt den Einbau der Aufzugskabine. Spätestens 30 Tage nach Auftragserteilung sind die Werk- und Montagepläne zu übergeben (siehe hierzu auch Formblatt 214.H Besondere Vertragsbedingungen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
Der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
Sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lra-fo.de