Neubau Grundschule Hepberg - Elektroinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 211.00.9408-402
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hepberg
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hepberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Hepberg - Elektroinstallation
Grobmassen:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei dem Neubau handelt es sich um ein 4-geschossiges Schulgebäude mit 8 Klassenräumen, Aula,Küche, Speisesaal, Venwaltungsräume, . Das Gebäude ist teilunterkellert und hat einen1-geschossigen Anbau als Verbindung zum bestehenden Turnhallengebäude. Der Neubau sollgrößtenteils in Betonfertigteil-Bauweise realisiert werden. Die Abmessungen des Gebäudes betragen ca.26 x 25 x 16 m. Das UG wird in Ortbeton hergestellt. Hier sind Technikräume und eine Anbindung an denvorhandenen Tunnel untergebracht. Die Außenwände im EG als tragende Beton-Sandwichelemente mitSichtbetonoberflächen innen und außen. Im Bereich 1. —3. OG werden die Außenwände als STB-Fertigteilwände (Sichtbetonoberfläche innen) mit hinterlüfteter Holzfassade geplant. Die lnnenwändewerden als tragende STB-Fertigteilwände mit Sichtbetonoberflächen ausgeführt. Die Decken und dasFlachdach als Elementdeckenplatten mit Ortbetonergänzung. Grobmassen:11 Stück Verteiler1 Stück ELA-Anlage1 Stück BMA mit ca. 200 Meldern1 Stück Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit ca. 120 LeuchtenCa. 20000m Kabel u. LeitungenCa. 440 Stück Schalt- u. SteckgeräteCa. 200 Stück DatennetzwerkanschlüsseCa. 240 Stück Leuchten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Greding
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91171
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.