Rahmenvertrag Software Confluence Tool 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000746
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Software Confluence Tool 2023
1. Kurzdarstellung des Gegenstands der Beschaffung
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für 10 Universitäten und 23 Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technische Hochschulen/Kunst- und Musikhochschulen sowie 1 Universitätsklinikum (Anstalt des öffentlichen Rechts), 4 Kirchliche Hochschulen und 1 weitere akademische Einrichtung sowie deren mitversorgte Einrichtungen (im Einzelnen siehe die unter Ziffer 2 genannten teilnehmenden und zu beliefernden Einrichtungen) einen Rahmenvertrag für den Bezug von Software, Lizenzen und Services aus der Produktgruppe Confluence des Herstellers Atlassian gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Vergabestelle ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
2. Teilnehmende und zu beliefernde Einrichtungen
Universitäten
- Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg
- Ludwig-Maximilians-Universität München
- Otto-Friedrich-Universität Bamberg
- Technische Universität München
- Technische Universität Nürnberg
- Universität Augsburg
- Universität Bayreuth
- Universität Passau
- Universität Regensburg
Hochschulen
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
- Hochschule für angewandte Wissenschaften München
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf
- Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
- Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
- Technische Hochschule Aschaffenburg
- Technische Hochschule Deggendorf
- Technische Hochschule Ingolstadt
- Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
- Technische Hochschule Rosenheim
- Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Kunst- und Musikhochschulen
- Akademie der Bildenden Künste München
- Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
- Hochschule für Fernsehen und Film München
- Hochschule für Musik Nürnberg
- Hochschule für Musik und Theater München
- Hochschule für Musik Würzburg
Universitätskliniken (Anstalten des öffentlichen Rechts)
- Universitätsklinikum Augsburg
sowie deren mitversorgte und gemeinsame Einrichtungen.
Teilnehmende Einrichtungen in diesem Vergabeverfahren sind zudem als weitere Auftraggeber bezüglich des oben genannten Rahmenvertrages:
Kirchliche Universitäten und Hochschulen
- Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
- Evangelische Hochschule Nürnberg
- Hochschule für Philosophie München
- Katholische Stiftungshochschule München
Weitere akademische Einrichtungen (Körperschaften des öffentlichen Rechts)
- Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
sowie deren mitversorgte und gemeinsame Einrichtungen.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für 10 Universitäten und 23 Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technische Hochschulen/Kunst- und Musikhochschulen sowie 1 Universitätsklinikum (Anstalt des öffentlichen Rechts) 4 Kirchliche Hochschulen und 1 weitere akademische Einrichtung sowie deren mitversorgte Einrichtungen (im Einzelnen siehe die unter Ziffer 2 genannten teilnehmenden und zu beliefernden Einrichtungen) einen Rahmenvertrag für den Bezug von Software, Lizenzen und Services aus der Produktgruppe Confluence des Herstellers Atlassian gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Vergabestelle ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Abrufe zu erfüllen, sobald der Höchstwert gemäß der Auftragsbekanntmachung Abschnitt II.2.14 (3.500.000 € netto) durch die Summe der Auftragswerte der Einzelabrufe erreicht wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Software Confluence Tool 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nachMaßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind.
Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg.
Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rügeabgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei derVergabekammer (s. Nr. 9) einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB):
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs.1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mitihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]