431 Berufsschulverband Passau – Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur; PC Hardware, Notebooks, Notebookwägen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94036
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berufsschulverband-passau.de
Abschnitt II: Gegenstand
431 Berufsschulverband Passau – Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur; PC Hardware, Notebooks, Notebookwägen
PC Hardware, Notebooks, Notebookwägen
Los 1: PC Hardware
Passau und Vilshofen
65 Stück PC Hardware
25 Stück PC Montagekit
431 Berufsschulverband Passau – Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur; Los 2: Notebooks
Passau und Vilshofen
24 Stück Notebook Hardware Allgemeinsoftware
16 Stück Notebook Hardware techn. Anwendungen
431 Berufsschulverband Passau – Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur; Los 3: Notebookwägen
Passau und Vilshofen
2 Stück Notebookwägen 16er
1 Stück Notebookwagen 24 er
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
431 Berufsschulverband Passau – Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur; Los 1: PC Hardware
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
431 Berufsschulverband Passau – Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur; Los 2: Notebooks
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
431 Berufsschulverband Passau – Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur; Los 3: Notebookwägen
Ort: Vilingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
Sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
Ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berufsschulverband-passau.de