Neubau Technisches Rathaus Ismaning - Gemeinde Ismaning
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ismaning.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Technisches Rathaus Ismaning - Gemeinde Ismaning
Die Gemeinde Ismaning beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus für ein Technisches Rathaus. Aufgrund des zunehmenden Raumbedarf durch stetig wachsende Mitarbeiterzahlen besteht ein dringender Handlungsbedarf für die Erweiterung des Rathauses am Standort Erich-Zeitler-Straße 4.
Die auf dem Grundstück gelegene Tiefgaragenzufahrt für das östlich anschließende Hallenbad Ismaning soll überbaut werden.
Die Tiefgarage soll im Zuge des Bauvorhabens um ca. 16 Stellplätze erweitert werden.
Erich-Zeitler-Straße 4, 85737 Ismaning
LV113 Leitmassen Pflasterarbeiten TG:
Der Leistungsumfang der vorliegenden Ausschreibung beinhaltet den Pflasterbelag in der Tiefgarage unter dem Gebäude, die wesentliche Leistung ist der Pflasterbelag inkl. Tragschicht von ca. 470 qm.
Zu II.2.7) Die genaue Ausführungsdauer/Vertragstermine ist den AVB Anlage 1 zu Formblatt 214 aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Laufzeitangabe stellt die ungefähre Dauer der Ausführung vor Ort ohne die Planungsleistungen dar.
Bieterfragen sind ausschließlich über die E-Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LV113 Pflasterarbeiten TG
Ort: Johanniskirchen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bietern wird empfohlen sich auf der Vergabeplattform zu registrieren um automatisiert über zusätzliche oder geänderte Informationen in den Ausschreibungsunterlagen innerhalb der Angebotsfrist informiert zu werden. Bei anonymer Teilnahme liegt die Hohlschuld für geänderte Unterlagen beim Bieter.
Ort: München
Land: Deutschland
Ort: München
Land: Deutschland
Die Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind (vgl. 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland