Absperrarmaturen Referenznummer der Bekanntmachung: AV1D7DF0-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bayernets.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Absperrarmaturen
Konstruktion, Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von Absperrarmaturen von DN20 bis DN500, Auslegungsdruck DP100 bar, inklusive Antrieben
86637 Wertingen-Pretelshofen
Die bayernets GmbH plant als Vorhabenträger im Rahmen des Netzausbaus die Umsetzung des Projekts Wertingen-Kötz, genannt „Augusta“. Mit diesem Projekt ist der Bau einer Gastransportleitung von der Verdichterstation Wertingen im Landkreis Dillingen an der Donau nach Kötz im Landkreis Günzburg geplant. Das Teilprojekt Wertingen 2 umfasst die Anbindung der Gastransportleitung an die bestehende Verdichterstation Wertingen. Auf dem Stationsgelände der VDS Wertingen werden sämtliche notwendigen rohrtechnischen, mechanischen, elektrischen sowie MSR-technischen Anpassungen vorgenommen. Dazu zählen unter anderem die Errichtung eines separaten Druckheaders, eines zusätzlichen Gaskühlers, eines Gasmengenmessgebäudes inkl. Messschienen sowie die erforderlichen Rohrleitungen und Armaturen.
Eine Anbindungsleitung aus dem Stationsgelände der Verdichterstation heraus schließt die Gastransportleitung „Augusta“ an den Bestand an.
Vertragsgegenstand sind die Konstruktion, Herstellung, Verpackung, Lieferung und Transport (DDP gem. Incoterms 2020) von Absperrarmaturen von DN20 bis DN500, Auslegungsdruck DP100 bar, inklusive Antrieben und deren Inbetriebnahme auf dem Gelände der Verdichterstation Wertingen
Die Positionen 6.1-6.2 des Leistungsverzeichnisses werden nur optional beauftragt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bewerber die nachfolgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Bewerber muss schriftlich bestätigen, dass die Ansprechpersonen zur Vertragsabwicklung und das Personal zur Inbetriebnahme, auch von den Zulieferfirmen bzw. Nachunternehmern, verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und fähig sind, technische Sachverhalte zu diskutieren.
Zudem ist zusätzlich vorzulegen:
Ein aktueller Auszug aus dem Handels-, Berufs- oder Gewerberegisters des Herkunftslandes (nicht älter als 12 Monate vor Ablauf der Teilnahmefrist) bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
(Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt.
Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher bzw. einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher angefertigt werden).
Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das auf der eVergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellte Dokument „Fragenkatalog, Allgemeine Eignungskriterien und Mindestanforderungen zum EU-Teilnahmewettbewerb für die Konstruktion, Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von Absperrarmaturen von DN20 bis DN500, Auslegungsdruck DP100 bar, inklusive Antrieben“ für sich separat — wie ein Einzelbewerber vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und insbesondere zu unterzeichnen sowie die entsprechenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise beizubringen.
Die Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich erklären,
— dass im Falle der Angebotsaufforderung eine Bieter- /Arbeitsgemeinschaft – in der Konstellation der
Bewerbergemeinschaft - gebildet wird.
— welche Organisationsform im Beauftragungsfalle geplant ist
— welche Mitglieder beteiligt sind
— wer als Bevollmächtigter sämtliche Mitglieder rechtsverbindlich vertritt (unter Angabe von Adresse, Telefon, Fax und E-Mail)
— dass der vorgenannte bevollmächtigte Vertreter sämtliche Mitglieder gegenüber bayernets rechtsverbindlich vertritt
— welche jeweilige Leistung durch welches Mitglied erbracht wird
— dass im Beauftragungsfalle alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften
— dass die Bildung oder Änderung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnahmewettbewerb nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgt
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bewerber die die nachfolgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Jeder Bewerber muss erklären:
— dass er sich nicht im Insolvenzverfahren befindet und seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat und er sich nicht auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften in einem vergleichbaren Verfahren oder vergleichbarer Lage befindet,
— dass er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Zusätzlich sind als Nachweis folgende Unterlagen vorzulegen
— Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsabgaben erfüllt hat, oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt. Eine Bescheinigung gilt als aktuell, wenn sie vor weniger als einem Jahr vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgestellt wurde
— Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat, oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes
Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt. Eine Bescheinigung gilt als aktuell, wenn sie vor weniger als einem Jahr vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgestellt wurde.
— Aktuelle Bonitätsauskunft von Creditreform oder vergleichbar (nicht älter als 4 Wochen bei Ablauf der Teilnahmefrist)
Bewerber / Bewerbergemeinschaften können Einwände und / oder Korrekturen vorbringen, sofern die Bonitätsauskunft aus ihrer Sicht nicht zutreffend sein sollte. Diese Einwände / Korrekturen müssen so substantiiert sein, dass der Auftraggeber sie überprüfen kann.
Der Bonitätsindex des Bewerbers darf maximal 300 betragen. Bei einem ausgewiesenen Bonitätsindex über diesen Wert wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bewerber die die nachfolgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Jeder Bewerber muss erklären:
— dass er über das Know-how und über Erfahrungen bzgl. Konstruktion, Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von Kugelhähnen mit elektrischen, pneumatischen, elektrohydraulischen und Hand-Antrieben mit Nennweiten von DN 20 bis DN 500, und von Absperrventilen (Durchgangsventil) DN 50 mit Handantrieb, mit dem Auslegungsdruck DP 100 bar und Prüfgruppe PG3 nach DIN 3230-5 (oder gleichwertig), verfügt
— dass ihm / Ihr die / das zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Mittel / Personal zum Zeitpunkt der Vertragsdurchführung zur Verfügung stehen werden
— dass er sich verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe diese(s) Mittel / Personal für die Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen
— dass er bei Angebotsabgabe mitteilen wird, welche Teile des Auftrags er/sie beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Nachunternehmer zu vergeben
— dass er / sie auf Verlangen des Auftraggebers zu den Vergabeverhandlungen mitteilen wird, mit welchen Nachunternehmern er tatsächlich zusammenarbeiten wird, und welche Leistungen diese Nachunternehmer erbringen
— dass er die vom Auftraggeber geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung dieser Nachunternehmer sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser die für ihn festgelegte Leistung erbringt, vorlegen wird (der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der Nachunternehmer für die von ihnen durchzuführenden Leistungsbestandteile sowie das Nichtvorliegen von Vergaberechtlichen Ausschlussgründen, u. a. nach §§ 123 und 124 GWB, vor Zuschlagserteilung zu prüfen)
— dass er / sie die festgelegte Nachunternehmerkonstellation während des Vergabeverfahrens nicht ändern wird. Dasselbe gilt nach Zuschlagserteilung,
— dass er / sie im Besitz eines gültigen Zertifikates nach AD 2000 Merkblatt HP0 (oder gleichwertig) ist und dieses mit Angebotsabgabe vorlegen wird
- dass er /sie über ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetztes, international anerkanntes Qualitätsmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO 9000er Reihe oder einer inhaltlich gleichwertigen Zertifizierung verfügt
Als Nachweis sind zusätzlich vorzulegen:
Angaben über mindestens 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren (vor Ablauf der Teilnahmefrist) über laufende oder abgeschlossene Aufträge (abgeschlossen heißt erfolgreich, abgeschlossene Erstinbetriebnahme) über die Konstruktion, Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von mindestens einem Kugelhahn (Absperrarmatur) mit Nennweiten von mindestens DN 500 in Ausführung mindestens Class 600, ausgestattet mit PMSS-Dichtsystem, mit elektrischen, pneumatischen, elektrohydraulischen und Hand-Antrieben, die den Anforderungen gem. DGRL 2014/68/EU, RL 2014/34/EU (ATEX) und DIN EN 14141 (oder gleichwertig) sowie DIN 3230 Teil 5 PG3 (oder gleichwertig) genügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die unter Ziff. III.1.1 — III.1.3 genannten Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar, bei deren Nichterfüllung der Bewerber zwingend auszuschließen ist.
Zusätzlich muss jeder Bewerber erklären, dass:
— keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen,
— keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
Bewerber, bei denen mindestens einer der vorgenannten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegt, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Weitere objektive Teilnahmeregeln und -kriterien siehe unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Gem. Ziff. 14. Sicherheitsleistung der Allgemeine Vertragsbedingungen für Kauf und Lieferung von gastechnischen Komponenten (AVKLgK) ist der AG berechtigt, eine Gewährleistungssicherheit zu fordern. Im Folgenden wird eine nicht abschließende Zusammenfassung wiedergegeben: Die Verkäuferin hat zur Absicherung der Gewährleistungsansprüche der Käuferin eine Sicherheit in Höhe von 5% der Nettogesamtauftragssumme zu leisten. Die Verkäuferin kann den Sicherheitseinbehalt durch Stellung einer unwiderruflichen, unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ablösen
Die dort genannten Bedingungen sind keine Mindestanforderungen sondern können Gegenstand der Verhandlung sein.
Ziff. 12 Abs. 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Kauf und Lieferung von gastechnischen Komponenten (AVKLgK) stellt eine Mindestanforderung dar und ist nicht verhandelbar.
Die Preise sind Nettopreise.
Im Übrigen sind die maßgeblichen Vorschriften Ziff. 12 (ohne Abs 2) und Ziff. 13 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Kauf und Lieferung von gastechnischen Komponenten. Die dort genannten Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind keine Mindestanforderungen, sondern können Gegenstand der Verhandlung sein.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Siehe Ausschreibungsunterlagen:
Die neben den Teilnahmeunterlagen auf der unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung veröffentlichten Unterlagen für das an den Teilnahmewettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren (nachfolgend: „Ausschreibungsunterlagen“) dienen im Teilnahmewettbewerb lediglich der Information. Das bedeutet auch, dass mit der Bewerbung noch kein Angebot abzugeben ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmewettbewerb gelten als Grundlage die auf der eVergabe Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) bereitgestellten
„Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb“ des Auftraggebers.
Die vorgenannten Bedingungen, Ziff. III.1.1) bis III.1.4), sowie diese Ziff. VI.3), bilden die Grundlage für die Bewerberauswahl. Deshalb sind die geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben.
Darüber hinaus ist das auf der eVergabe-Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) zum Download zur Verfügung gestellte Formular „ Fragenkatalog, Allgemeine Eignungskriterien und Mindestanforderungen zum EU-Teilnahmewettbewerb für die Konstruktion, Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von Absperrarmaturen von DN20 bis DN500, Auslegungsdruck DP100 bar, inklusive Antrieben“ vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und insbesondere rechtsverbindlich zu unterzeichnen sowie die entsprechenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise beizubringen.
Die ausgefüllten Unterlagen sind zwingender Bestandteil des Teilnahmeantrages. Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die rechtsverbindlich unterzeichneten Teilnahmeanträge — samt Anschreiben, Erklärungen, Nachweise und ausgefüllten Unterlagen — sind bei der unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ genannten Adresse ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform hochzuladen. Zusammen mit den eingescannten Teilnahmeanträgen sind die vorgenannten Unterlagen (als PDF und ggf. XLS) zu übermitteln.
Nur die 4 besten Angebote, die sich aus dieser Auswertung ergeben, werden anschließend in der zweiten Phase zu mindestens einer Verhandlung eingeladen. Die nach der letzten Verhandlungsrunde abgegebenen Letztpreisangebote werden dann ebenfalls anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage von Erstangeboten zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten. In diesem Fall ist das Erstangebot gleichzeitig das Letztpreisangebot.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): § 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html