Gebäudereinigung Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/001/03.04.03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg
Unterhalts- und Glasreinigung verschiedener Gebäude auf dem "Campus am Brunnenlech" und "Campus am Roten Tor" sowie einiger Außenstellen
LOS 1 Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1: Unterhaltsreinigung verschiedener Gebäude auf dem „Campus am Brunnenlech“ und „Campus am Roten Tor“ sowie einiger Außenstellen
LOS 2 Glasreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2: Glasreinigung verschiedener Gebäude auf dem „Campus am Brunnenlech“ und „Campus am Roten Tor“ sowie einiger Außenstellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 1 Unterhaltsreinigung
Ort: Kirchheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2 Glasreinigung
Ort: Ried
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86510
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.