Errichtung eines 6 gruppigen Containerhort
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wendelstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 90530
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wendelstein.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines 6 gruppigen Containerhort
Es soll ein 6 gruppiger Hort in Containerbauweise errichtet werden.
Die Anlage soll gekauft werden.
Es ist die Lieferung und Montage der Raummodule ausgeschrieben
Zu bebauende Grundfläche sind ca. 1000 m² und besteht aus ca. 75 Modulen incl. 5 Sanitärcontainern
Wendelstein Großschwarzenlohe
Es soll ein 6 gruppiger Hort in Containerbauweise errichtet werden.
Die Anlage soll gekauft werden.
Es ist die Lieferung und Montage der Raummodule ausgeschrieben
Zu bebauende Grundfläche sind ca. 1000 m² und besteht aus ca. 75 Modulen incl. 5 Sanitärcontainern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage eines Containerhortes
Nationale Identifikationsnummer: DE815674566
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 90602 Pyrbaum
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 90602
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1)Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4)Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen