431 Berufsschulverband Passau – Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur; Switch Infrastrukturkomponenten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94036
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berufsschulverband-passau.de
Abschnitt II: Gegenstand
431 Berufsschulverband Passau – Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur; Switch Infrastrukturkomponenten
Switch Infrastrukturkomponenten
431 Berufsschulverband Passau – Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur; Los 1 Aktive Switchkomponenten
Passau und Vilshofen
– Los 1: Aktive Switchkomponenten
Gem. Leistungsverzeichnis.
431 Berufsschulverband Passau – Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur; Los 2: Passive Netzwerkkomponenten
Passau und Vilshofen
– Los 2: Passive Netzwerkkomponenten
Gemäß Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
431 Berufsschulverband Passau – Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur; Los 1 Aktive Switchkomponenten
Ort: Haarbach
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94542
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
431 Berufsschulverband Passau – Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur; Los 2: Passive Netzwerkkomponenten
Ort: Haarbach
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94542
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
Sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berufsschulverband-passau.de