AWO gGmbH - Beschaffung eines Ressourcenmanagementsystems Referenznummer der Bekanntmachung: 25-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königslutter
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
AWO gGmbH - Beschaffung eines Ressourcenmanagementsystems
Beschaffung eines Ressourcenmanagementsystems für den Krankenhausbetrieb einschließlich Implementierung, Customizing, Implementierung und Pflege.
AWO Psychiatriezentrum Königslutter Königslutter
Das AWO Psychiatriezentrum (APZ) ist ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie, psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Es umfasst 614 stationäre Planbetten und 123 Plätze in der teilstationären Versorgung. In der Klinik für Forensische Psychiatrie stehen außerdem 91 Plätze zur Verfügung. Alle Stationen, Außenstandorte sowie die Verwaltung verfügen über rechnerbasierte Anwendungssysteme zur Abwicklung der digitalen Geschäftsprozesse und zur Unterstützung der optimalen Patientenversorgung. Dazu betreibt das APZ ein komplexes digitales Krankenhausinformationssystem (KIS der Nexus AG).
Aktuell werden Termine und Ressourcen händisch im KIS teilweise durch Freitexteinträge verordnet und durch weitere Mitarbeiter im Anschluss im KIS geplant. Ebenfalls ist eine doppelte, manuelle Arbeit nötig, um die Termindaten sowohl in Outlook als auch im Patientenkalender einzutragen, was unter Umständen zu Fehleinträgen führt und einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Die Terminvergabe erfolgt zum Großteil asymmetrisch.
Im APZ kommen ca. 1.000 Bedienstete als Nutzer/innen der zu beschaffenden Software in Betracht. Ausgeschrieben wird daher zur Optimierung der Abläufe ein Ressourcenmanagementsystem mit Schnittstelle zum vorhandenen KIS. Eine Inbetriebnahme der Anwendung ist zum 31.12.2023 vorgesehen.
Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des von Auftragnehmer zu leistenden Systemservices gem. EVB-IT-Vertrag.
1. Anzahl der vom Bewerber vorgelegten vergleichbaren Referenzen. die keine Anbindung an das KIS der Fa. Nexus beinhalten. 0 bis 2:
= 0 Punkte; 3 Referenzen: = 10 Punkte; 4 und mehr Referenzen:
= 20 Punkte.
2. Anzahl der vom Bewerber vorgelegten vergleichbaren Referenzen, die eine Anbindung an das KIS der Fa. Nexus beinhalten.0 bis 1:
= 0 Punkte; 2 Referenzen: = 20 Punkte; 3 Referenzen: = 40 Punkte;
4 und mehr Referenzen: = 60 Punkte.
3. Größe des Referenzkunden. <500 Betten/Plätze: = 0 Punkte; >500 / <600 Betten/Plätze: = 5 Punkte; >600 / <700 Betten/Plätze: = 10 Punkte; >700 Betten/Plätze und mehr = 20 Punkte.
Bei Punktgleichheit auf dem 5. Platz entscheidet das Kriterium 2.
Die unter Ziff. II.2.7 angegebene Laufzeit bezieht sich auf den zu leistenden Systemservice.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines Handelsregisterauszuges (bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate)
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2019 bis 2021 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand ver-gleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nach-weis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters
2. Nachweis einer berufsüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren. Der Versicherungsschutz muss Schäden aus der Verletzung von Datenschutzbestimmungen umfassen.
3. Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
4. Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2020 bis 2022, gegliedert nach Inhabern/Geschäftsführern, IT-Fachkräften (im auftragsgegenständlichen Bereich) und kaufmännischen Mitarbeitern.
5. Eigenerklärung zum / zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
6. Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
zu 3.: Es sind mindestens zwei Referenzleistungen vorzulegen. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:
- Es muss sich um ein Ressourcenmanagementsystem für den Krankenhausbereich handeln. Mindestens ein Referenzprojekt muss dabei die Anbindung an das KIS der Fa. Nexus zum Gegenstand haben.
- Die Referenzaufträge müssen kumulativ Installation, Customizing, Inbetriebsetzung und Pflege des Ressourcenmanagementsystems zum Gegenstand haben.
- Die Inbetriebnahme der Lösungen muss nach dem 01.01.2019 erfolgt und seit mindestens seit einem Jahr produktiv im Einsatz sein.
Abgabe einer Eigenerklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abzugeben sind folgende weitere Erklärungen:
1. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
2. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
3. Nachunternehmer:
Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Nachunternehmerverzeichnis ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.
4. Eignungsleihe:
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein weiteres Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des weiteren Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen.
5. Bewerber-/Bietergemeinschaften
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Mit Abgabe eines Erstangebots wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6SDF
Ort: xx
Land: Deutschland
Die AWO gGmbH ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und lediglich aufgrund zuwendungsrechtlicher Nebenbestimmungen zur Anwendung der vergaberechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Unternehmen entsteht daher kein durchsetzbarer Anspruch auf Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften.