Vergabe von Ingenieurleistungen LPH 3-9 inkl. Örtlicher Bauüberwachung (auf Grundlage des §47 HOAI 2021, Verkehrsanlagen) St.2225 Allersberg-Sperberslohe-Neubau Geh- u. Radweg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wendelstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 90530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wendelstein.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Ingenieurleistungen LPH 3-9 inkl. Örtlicher Bauüberwachung (auf Grundlage des §47 HOAI 2021, Verkehrsanlagen) St.2225 Allersberg-Sperberslohe-Neubau Geh- u. Radweg
Gegenstand ist die Planung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße St2225 von Allersberg bis nach Sperberslohe bzw. die Planung beidseitiger Radfahr Schutzstreifen im Ortsbereich von Sperberslohe
Wendelstein
Gegenstand ist die Planung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße St2225 von Allersberg bis nach Sperberslohe bzw. die Planung beidseitiger Radfahr-Schutzstreifen im Ortsbereich von Sperberslohe.
Anfang und Ende der Gesamtstrecke liegen jeweils im Landkreis Roth. Ein ca. 3,9 km langes Zwischenstück gehört zum Landkreis Neumarkt i.d. OPF. Baulastträger der Staatstraße ist der Freistaat Bayern mit den zuständigen Behörden Staatliches Bauamt Nürnberg für den Bereich Landkreis Roth und dem Staatlichen Bauamt Regensburg für den Bereich Neumarkt.
Um eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme zu ermöglichen, ist es vorgesehen, das der Geh- und Radweg unter Federführung einer der anliegenden Marktgemeinden Allersberg, Pyrbaum und Wendelstein von diesen unter Beteiligung der Staatlichen Bauämter realisiert wird durch den Freistaat Bayern über das Sonderbaulastprogramm gefördert wird.
Die Staatsstraße St2225 stellt in diesem Bereich eine regionale Verindungsstraße zwischen den Grundzentren Wendelstein und Allersberg sowie eine regionale Verbindung in Richtung des Oberzentrums Nürnberg dar.
Auf Grund der vorhandenen Verkehrsstärken (DTV: 2.136 Kfz/d, SV 151 Fz/d) und der vorhandenen Straßenquerschnitte (Fahrbahnbreiten zwischen 5,5 und 6,80 m) ist die Straße dem Grenzbereich zwischen den Straßenkategorien LSIII und IV zuzuordnen. Die Funktion der regionalen Verbindungsstrasse bekräftigt eine Zuordnung der Kategorie III.
Die Radwegverbindung kann als regionale Verbindung zwischen Grundzentren gem. ERA 2010 in die Kategorie AR III eingeordnet werden.
Die Gesamtlänge zwischen dem beschriebenen Bauanfang und Bauende beträgt ca. 8,4 km.
Ingenieurleistungen LPH 3-9 inkl. Örtlicher Bauüberwachung (auf Grundlage des §47 HOAI 2021, Verkehrsanlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 44 VgV. Details
sind dem Bewerberbogen zu entnehmen, der unter dem Link in I.3. dieser EU-Bek. zum
Download zur Verfügung steht.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der
Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 124 Abs. 1 und 2 GWB vorliegen.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Eintragung in eine/s der gegenständlichen Berufswerke bzw. Berufskammern (Architektenkammer,
Ingenieurkammer, o.ä.) oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufszulassung.
• Eigenerklärung oder Nachweis der Bauvorlageberechtigung gemäß Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO).
• Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen
Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details
sind dem Bewerberbogen unter Ziffer 6) zu entnehmen, der unter dem Link in I.3. dieser EU-Bek. zum
Download zur Verfügung steht.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der
Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung.
• Eigenerklärung zum Umsatz in den Jahren 2020 bis 2022.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen eine Eigenerklärung vorlegen, dass
sie entweder bereits über ein Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind.1,5 Mio.
€ für Personenschäden und 1,5 Mio. € für sonstige Schäden verfügen oder erklären, dass sie im Falle der
Zuschlagserteilung vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen werden.
• Angaben zum jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens und zum jährlichen Umsatz im Tätigkeitsbereich
des zu vergebenden Auftrags, jeweils für die Jahre 2020 bis 2022. Die Höhe des Umsatzes wird nicht
bepunktet. Berechtigte Zweifel an der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können jedoch zum
Ausschluss führen.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind dem Bewerberbogen unter Ziffer 7) zu entnehmen, der unter dem Link in I.3. dieser EU-Bek. zum Download zur Verfügung steht.
A) Referenzen
Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit sind zur Erlangung der Höchstpunktzahl 4 mit der Leistung vergleichbare Referenzen sowie zusätzlich 1 besonders vergleichbare Referenz vorzulegen.
Vergleichbar sind grds. nur umfassende Planungsleistungen von Verkehrsanlagen für Streckenbauten, wie Straßen oder Radwege mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad der Honorarzone III oder höher einer Bausumme von mind. 2 Mio. € (brutto), bei denen durch den Bewerber mindestens 4 Leistungsphasen erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen mindestens 4 vom Bewerber erbrachte LPH im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurden.
Die Beurteilung der Vergleichbarkeit der Referenzen erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien:
- Objektbeschreibung
- Gesamtkosten u. Kenndaten
- Kostenentwicklung u. Gründe für Abweichungen
- Terminentwicklung u. Gründe für Abweichungen
- Vertragsverhältnis
- Leistungsphasen u. Leistungszeitraum
- Honorarangaben
- Daten zum Auftraggeber
Sofern Referenzen vorgelegt werden, die mit der vorliegenden Maßnahme in einzelnen dieser Kriterien nicht vergleichbar sind oder bei fehlenden Angaben innerhalb des Referenzblattes kann eine Abwertung erfolgen.
1 Pkt: ab 1 Ref.
2 Pkt: ab 2 Ref.
4 Pkt: ab 3 Ref.
6 Pkt: ab 4 Ref.
2 Pkt: Nachweis Kosteneinhaltung durch Eintragung der geforderten Kennzahlen zur Kostenentwicklung in den Referenzformblättern.
2 Pkt: Nachweis Termineinhaltung durch Eintragung der geforderten Kennzahlen zur Termineinhaltung in den Referenzformblättern.
B) Präsentation von 2 Referenzen, die besonders vergleichbar ist:
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen mindestens 4 vom Bewerber erbrachte LPH im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen (Teilnahmeanträge) erbracht wurden. Es werden max. 2 Referenzen gewertet.
Zum Projekt sollen folgende Angaben (neben Abbildungen und/oder Plandarstellungen) vorliegen:
- Ausführungszeit der Leistungen
- Baukosten
- erbrachter Leistungsumfang (vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung)
- Auftraggeber mit Adresse u. Telefonnummer
- Eigenerklärung o. Referenzschreiben des Auftraggebers
Neubau / Sanierung von einer Verkehrsanlage mit Radweg mit einem vergleichbaren Maßnahmenumfang (max. 5 P***):
Referenz mit Darstellung der Komplexität und der Vergleichbarkeit des Bauvorhabens3 P
zugehörige Eigenerklärung zur Einhaltung der Kosten- und Termintreue2 P
Neubau / Sanierung eines Radweges mit einer Streckenlänge von mind. 2 km bzw. mit vergleichbarem Leistungsumfang (max. 5 P***):
Referenz mit Darstellung der Komplexität und der Vergleichbarkeit des Bauvorhabens: 3 P
zugehörige Eigenerklärung zur Einhaltung der Kosten- und Termintreue2 P
C) Das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten, getrennt nach Führungskräften, sonstige Beschäftigte/davon Ingenieure (ohne Führungskräfte) (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung).
2 Punkte: ab 2 MA
4 Punkte: ab 3 MA
6 Punkte: ab 4 MA
8 Punkte: ab 5 MA
10 Punkte: ab 6 MA
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
D) Darstellung der Bürostruktur anhand eines Organigramms, maximal: 5 Pkt
E) Angaben zur Funktion sowie einschlägiger Berufserfahrung und Ausbildungsstand der Mitarbeiter des Büros bzw. der Niederlassung, aus der die Bearbeitung erfolgen soll, bezogen auf die Projektphasen Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung, maximal: 5 Pkt.
Baukammergesetz siehe auch III.1.1) Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt (nach Art. 61 BayBO) und der Nachweis der Eintragung in eine gegenständliche Berufsverkehr-, bzw. Berufskammer (Architektenkammer, Ingenieurkammer o.Ä.) oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung vorliegt. Es können auch Eigenerklärungen vorgelegt werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober stellt Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.staatsanzeiger.de
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Anfragen per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die in I.3) genannten Vergabeplattform, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten. Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, so dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 8 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. GWB § 160 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland