Lieferung von eisen- und aluminiumhaltigem Fällmittel Referenznummer der Bekanntmachung: 23_VgV_043
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von eisen- und aluminiumhaltigem Fällmittel
Lieferung von eisen- und aluminiumhaltigem Fällmittel
91052 Erlangen
Lieferung von eisen- und aluminiumhaltigem Fällmittel an das Klärwerk Erlangen für die Zeit 01.09.2023 bis 31.08.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregister:
Der Bieter gibt in Formular L 124 eine Eigenerklärung dazu ab, ob er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Auf Anforderung hat er dies, v.a. durch Vorlage einer Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister (beim Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate) zu belegen.
Russland:
Der Bieter gibt in Formular L 127 eine Eigenerklärung dazu ab, dass kein Bezug zu Russland im Sinne des Artikels 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
Umsatz:
Der Bieter gibt in Formular L 124 eine Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ab, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Ausschlussgründe:
Der Bieter gibt in Formular L 124 Eigenerklärungen ab und auf gesonderte Anforderung, die kurzfristig an Bieter der engeren Wahl ergeht, Nachweise dazu:
Insolvenz- oder vergleichbare Verfahren/Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB, Gewerbezentral- bzw. Wettbewerbsregistereinträge, ggfs. Selbstreinigungsmaßnahmen, Angabe zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Referenzen:
Der Bieter gibt in Formular L 124 eine Eigenerklärung dazu ab, dass er in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Auf Anforderung wird er drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.
Beschäftigtenzahl:
Der Bieter gibt in Formular L 124 eine Erklärung ab, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Vorlage von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren, mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
L 124 Eigenerklärung
L 127 Eigenerklärung Russland Sanktionen
ggfs. L 235 Verzeichnis Leistungskapazität anderer Unternehmer
Produktdatenblatt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalender-tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]