Beförderung von Kindern mit Förderbedarf Referenznummer der Bekanntmachung: 2023001414
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.beschaffungsmanagement.nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Kindern mit Förderbedarf
Beförderung von Kindern mit Förderbedarf
Beförderung zur Merianschule und Konrad-Groß-Schule
Nürnberg
Beförderung zur Merianschule und Konrad-Groß-Schule
Beförderung zur Hegelschule
Nürnberg
Beförderung zur Hegelschule
Beförderung zur Berufsschule in der Pilotystraße
Nürnberg
Beförderung zur Berufsschule in der Pilotystraße
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Aktuelle Kopie (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis der
zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs−
und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist.
- Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich der aufgeführten
Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB)
- Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB)
- Eigenerklärung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) u. Mindestlohngesetz
(MiLoG).
- Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen und das von ihm eingesetzte Fahr- und Begleitpersonal keine strafrechtlichen Ermittlungen,
insbesondere wegen Verletzung der körperlichen Unversehrtheit von Menschen bzw. einer Straftat im Sinne von §§ 174
bis 180 oder § 182, §§ 180a, 181a, 183 bis 184 g oder §§ 171, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs, laufen oder
eingeleitet wurden oder hierzu bereits rechtskräftige Verurteilungen ergangen sind.
- Kein Vorliegen von Ausschlusskriterien nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren.
1. Referenzliste -
Referenzliste der wesentlichen, MINDESTENS ZWEI in den letzten zwei Jahren (2. Schulhalbjahr 2019/20
bis 1. Schulhalbjahr 2022/23) erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Beförderung von Kindern mit Förderbedarf)
vergleichbar sind, mit Angabe der Leistungszeit sowie der öffentlichen und/oder privaten Empfänger der Leistung mit Ansprechpartner und
Telefonnummer
Als geeignet gelten Referenzen, die der ausgeschriebenen Leistung nahekommen und dieser entsprechend ähneln; sie müssen einen in etwa
gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen (Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2011, Az.: 1 VK 54/11).
Als vergleichbar anerkannt werden Leistungen, wenn es sich dabei um den Transport von Kindern mit Förderbedarf in Kleinbussen oder
Großraumtaxis über mindestens ein Schulhalbjahr bei einem Auftraggeber handelt. (Anm.: Eine entsprechende Leistung über ein volles
Schuljahr wird zwei Leistungen über jeweils ein Schulhalbjahr gleichgesetzt.)
BITTE BEACHTEN SIE: Wird keine vollständige Referenzliste hochgeladen oder können die aufgeführten Leistungen nicht vollständig
verifiziert werden, wird Ihr Angebot nicht gewertet. Dies gilt auch, wenn die referierten Leistungen den o. g. Anforderungen nicht
genügen
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung:
"2.1 Der Bewerber/Bieter versichert
- dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in
sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung
des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;
- dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard
anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des
Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in
sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2
berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des
Auftraggebers bleiben unberührt."
3. Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungspolice) einer Betriebshaftpflichtversicherung mit nachstehenden Mindestdeckungssummen:
Sachschäden 3.000.000,- EUR;
Personenschäden 3.000.000,- EUR;
Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, wird hiermit erklärt, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden.
Nachweise können von der Stadt Nürnberg angefordert werden.
4. KFZ-Haftpflichtversicherung:
Eigenerklärung, dass sämtliche die für die Vertragserfüllung eingesetzten Fahrzeuge über eine ausreichende KFZ-Haftplichtversicherung
verfügen.
Auf Wunsch der Stadt Nürnberg werden entsprechende Nachweise (Kopie der Versicherungspolice) auch während der Vertragslaufzeit jederzeit
zur Verfügung gestellt.
1. Eigenerklärung, dass deutschsprachiges Personal, welches im Umgang mit Kindern mit Förderbedarf im Hinblick auf geistige Entwicklung
Erfahrung hat, eingesetzt wird und die Bereitschaft mitbringt, sich auf eben jene Kinder und Jugendliche mit entsprechender Sozialkompetenz
einzulassen. Da teilweise Mithilfe beim Ein – und Aussteigen erforderlich ist, muss die körperliche Belastbarkeit ausreichend vorhanden sein.
Das Fahrpersonal muss zudem im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein.
2. Eigenerklärung, dass zur Beförderung nur Personen eingesetzt werden, die über gültige, geeignete Fahrerlaubnisse verfügen und die regelmäßig
für Schülerverkehre geschult werden. Auf Wunsch der Stadt Nürnberg werden diesbezüglich geeignete Nachweise vorgelegt.
3. Eigenerklärung, dass die eingesetzten Busse nach den aktuellen Schulbusrichtlinien sowie den einschlägigen Festlegungen des
Personenbeförderungsrechts ausgestattet sind. Darüber hinaus wird versichert, dass die Ausstattung dieser Busse nach Änderungen der
Schulbusrichtlinien / des Personenbeförderungsrechts angepasst wird (im vorgeschriebenen Zeitrahmen).
Bei Bedarf werden in ausreichender Anzahl benötigte Kindersitze zur Verfügung gestellt.
Taxis, die keine Kleinbusse sind, sind mindestens nach den einschlägigen Festlegungen des Personenbeförderungsrechts ausgestattet.
4. Los 1 - Beförderung von 95 Kindern:- Angabe der Kapazitäten
- Angabe der Anzahl der Kleinbusse mit 6 - 8 Fahrgastplätzen
- Angabe der Anzahl der Personenkraftwagen mit 3 Fahrgastplätzen
- Los 2 - Beförderung von 40 Kindern:- Angabe der Kapazitäten
- Angabe der Anzahl der Kleinbusse mit 6 - 8 Fahrgastplätzen
- Angabe der Anzahl der Personenkraftwagen mit 3 Fahrgastplätzen
- Los 3 - Beförderung von 36 Kindern:- Angabe der Kapazitäten
- Angabe der Anzahl der Kleinbusse mit 6 - 8 Fahrgastplätzen
- Angabe der Anzahl der Personenkraftwagen mit 3 Fahrgastplätzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §161 GWB („unverzüglich“).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 160 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber:
15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Auftragserteilung: gemäß § 134 Abs. 2 GWB, 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischem Weg.