Unterhalts- und Glasreinigung Amt für ländliche Entwicklung Schwaben Referenznummer der Bekanntmachung: 2021RF000003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krumbach
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 86381
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landentwicklung.bayern.de/schwaben/138280/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung Amt für ländliche Entwicklung Schwaben
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für ländliche Entwicklung Schwaben schreibt die Unterhaltsreinigung (Los 1) und die Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) für das Objekt Amtsgebäude ALE Schwaben am Dienstort 86381 Krumbach, Dr.-Rothermel-Straße 12 aus.
Die UHR umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 541.221,37 m².
Die GRR umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 2.754,47 m²
Unterhaltsreinigung
Krumbach
Die UHR umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 541.221,37 m².
Glas- und Rahmenreinigung incl. Falze, Beschläge und Rolläden
Krumbach
Die GRR umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 2.754,47 m².
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung incl. Falze, Beschläge und Rolläden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dischingen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89561
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Freiwillige (fakultative) Objektbesichtigung am 17.01.2023 und 19.01.2023. Anmeldefrist ist am 16.01.2023 um 09:00 Uhr.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und §98c AufenthG.
Hinweis zu BIETERFRAGEN:
Bitte beachten Sie, dass zwischen dem 22.12.2022 und dem 03.01.2023 keine Bieterfragen beantwortet werden.
In diesem Zeitraum eingehende Fragen werden zeitnah nach dem 03.01.2023 beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach eröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.