Microsoft Supportvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: KUB-VRG-2023-09
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kubus-it.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Supportvertrag
2nd und 3rd Level Supportdienstleistungen für die Microsoft Infrastruktur der kubus IT und damit in direkten Zusammenhang stehende Infrastrukturanteile wie in den Vergabeunterlagen bezeichnet, teilw. optional auf Anforderung des Auftraggebers.
Der Vertrag wird für ein Jahr mit der Option der Verlängerung um 3x1 Jahr geschlossen.
kubus IT GbR Karl-Marx-Straße 7a 95444 Bayreuth Die Leistungen können soweit möglich auch remote erbracht werden.
Der geplante Kick-Off-Workshop wird voraussichtlich in Dresden oder Bayreuth stattfinden.
Die kubus IT (Auftraggeber) sucht einen Partner, mit welchem sie ihren 2nd und 3rd Level Support für ihre Microsoft Infrastruktur und Beratung hinsichtlich des gesamten Leistungsportfolios rund um Microsoft (inkl. Azure) basierte Infrastrukturen weiterentwickeln kann.
Es wird daher die Dienstleistung "Microsoft Support" als Rahmenvereinbarung mit 12 Monaten Vertragslaufzeit vergeben. Um dem Ziel der Partnerschaft gerecht zu werden, ist die Vertragslaufzeit maximal 3x um 1 Jahr verlängerbar.
Ein zentraler Gegenstand dieser Beschaffung ist die Dienstleistung der Übernahme des Second-Level-Supports und ggf. Eskalation über den Third-Level-Support des Lieferanten Microsoft (Durchreichung gegenüber dem Hersteller-Support von Microsoft durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber). Der First-Level-Support, sowie der 1,5 Level Support wird vom Auftraggeber übernommen.
Weiterer zentraler Gegenstand ist neben der Umsetzung des 2nd- und 3rd-Level Supports auch der Bezug weiterer unterstützender Dienstleistungen.
Generell soll Flexibilität bei vertraglicher Planung und dem Abruf der Leistungen vorherrschen und die Wirtschaftlichkeit im Sinne von Preis/Leistung im Vordergrund stehen.
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Aufgaben des Auftragnehmers:
- Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber in Bezug auf
o Wartungs- und Support-Dienste im Kontext des Portfolios des Herstellers Microsoft, inklusive notwendiger Schnittstellen-
Lösungen
o Weiterentwicklungen und Optimierung der Infrastruktur
o Lizenzoptimierung und Microsoft Roadmap
- Der Auftragnehmer übernimmt die Bearbeitung von Incidents, welche auftraggeberseitig vorqualifiziert sind.
- Der Auftragnehmer unterstützt bei Bedarf auch die Bearbeitung von Security Events.
- Aufgabe des Auftragnehmers ist es weiterhin, dem Auftraggeber aktuelle Schulungsangebote anzubieten.
- Darüber hinaus bietet der Auftragnehmer weitere Serviceleistungen an, die mit oder auf Microsoft Portfolioelementen beruhen.
Eine Gliederung der geforderten Dienstleistungen erfolgt in "reaktiv" und "proaktiv".
Der Vertrag wird mit einer Obergrenze von 4 Mio. EUR geschlossen.
Die Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Bestimmungen der Vergabeunterlagen nebst ihren Anlagen.
Die Vertragslaufzeit kann dreimalig um je 1 Jahr verlängert werden.
Vertragsverlängerung um 3x1Jahr
Abruf von proaktiven Leistungen (Security Events, Beratung, Projektunterstützung, operative Unterstützung, Security, Schulungen und Workshops sowie weitere Leistungen im Rahmen von Informationspflichten)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
I. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 4 Mio. EUR netto, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
II. Der Bieter hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU bereits abgeschlossen oder wird spätestens im Falle des Zuschlages bis zur Vertragsunterzeichnung eine solche abschließen, bei der mindestens folgende Versicherungssummen für
- Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
- Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
- Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
umfasst sind.
III. Abgabe der Erklärung zu steuerlichen Unbedenklichkeit,
Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
Erklärung zur Unbedenklichkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
Erklärung, dass keine Insolvenz vorliegt
Die oben genannten Bedingungen gelten als Mindestvoraussetzungen.
Bei den Eignungskriterien müssen mindestens 70 % der erreichbaren Eignungspunkte der B-Kriterien erreicht werden, um als geeignet zu gelten.
I. Nachweis von mind. drei Referenzprojekten, bei denen eine vergleichbare Leistung erbracht wurde. Vergleichbar ist eine Leistung, die den Second-Level-Support und die Eskalation über den Third-Level-Support des Lieferanten Microsoft mit Schwerpunkt auf einer on premise Infrastruktur einschließt.
Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Unterauftragnehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies unter "Erbrachte Leistung" anzugeben. Falls Bieter keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er dort erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Ein Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss der Bieter damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Der Auftraggeber kann mit dem Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit/Zustimmung des Bieters zur Bestätigung einer vertragsgemäß erbrachten Leistung Kontakt aufnehmen. Auf Anforderung der Vergabestelle ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen.
II. Erklärung zu evtl. Unterauftragnehmer/Eignungsleihe: Der Bieter erklärt, dass er sich hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen auf die Mittel Dritter beruft und dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und vom Unterauftragnehmer wird erklärt, dass die nach ihrem Umfang u/o ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen werden, inklusive der Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte sowie Art und Weise der Einbindung des Dritten.
III. Abgabe der Erklärung zu Scientology - Schutzerklärung
IV. Ausschlusskriterien im Besonderen
Verfügt der Bieter über eine Zahl von mindestens 8 deutschsprachigen Fachkräften, welche die erforderlichen Qualifikationen für den angeforderten Support und die Unterstützungsleistungen für den Beschaffungsgegenstand besitzen (zum Stand 01.04.2023)?
Verfügt der Bieter über mindestens 3 Referenzkunden aus dem öffentlichen Dienst, Bankenwesen oder Versicherungen, bei denen seit 01/2021 vergleichbare Leistungen erbracht wurden?
Verfügt der Bieter über mindestens den Silver Partnerstatus oder des Solutions-Partner bei Microsoft?
Hat der Bieter ein Agreement über den Partnersupport mit Microsoft geschlossen, über welchen die direkte Herstellerunterstützung des Auftraggebers abgewickelt werden kann (z.B. im Sinne eines 3rd Level Supports)?
Die oben genannten Bedingungen gelten als Mindestvoraussetzungen.
Bei den Eignungskriterien müssen mindestens 70 % der erreichbaren Eignungspunkte der B-Kriterien erreicht werden, um als geeignet zu gelten.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § § 123, 124 GWB
Abschnitt IV: Verfahren
Erfurt
Die Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Erstellung Ihres Angebotes beachten Sie bitte die Bewerberbedingungen und die übrigen Vergabeunterlagen.
Enthalten Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, haben Sie unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.
Es darf kein Ausschlussgrund nach
(1) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,
(2) § 98c des Aufenthaltsgesetzes,
(3) § 19 des Mindestlohngesetzes,
(4) § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,
(5) § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und
(6) §§ 123, 124 GWB, bei dem nicht sog. Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB ergriffen wurden,
vorliegen.
Für die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote werden auf Basis der Bestpreis-Quotienten-Methode die ermittelten Leistungspunkte und der Preis jeweils ins Verhältnis zu den anderen Angeboten gesetzt.
Auf diesem Weg sind für das wirtschaftlichste Angebot insgesamt maximal 100 Punkte erreichbar. Es erfolgt eine Gewichtung von Leistung (L) und Preis (P) im Verhältnis von 70% (L) zu 30% (P). Es werden maximal zwei Stellen hinter dem Komma angegeben, aufgerundet wird ab "0,005".
Nach Auswertung der schriftlichen Angebotsunterlagen findet im Rahmen der fachlichen Auswahl ein Interview statt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, eine Vorauswahl hinsichtlich der Einladungen zum Interview zu treffen. Da es dem Auftraggeber darum geht, eine hohe Passgenauigkeit des Bieters mit den Anforderungen zu erreichen, wird keine Festlegung auf eine bestimmte Anzahl der einzuladenden Bieter vorgenommen, sondern die Einladung wird hinsichtlich der Anzahl nach freiem Ermessen ausgesprochen. Dabei handelt es sich um die Bieter, die nach Auswertung des Kriterienkataloges nach Aktenlage aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorne liegen.
Die Interviews werden voraussichtlich
am 06.06.2023
per Konferenzschaltung
für 60 Minuten
stattfinden. Einladungen werden gesondert verschickt.
Die Interviewtermine sind für den Auftraggeber kostenfrei. Näheres ist in den Vergabebedingungen geregelt.
Der Auftraggeber nimmt die Rechnung elektronisch entgegen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDRYWT19NGV6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.kubus-it.de