Sanierung der ehemaligen Abteikirche St. Michael - Spenglerarbeiten Blei Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-002/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der ehemaligen Abteikirche St. Michael - Spenglerarbeiten Blei
Nach Klostergründung 1015 wurde umgehend mit dem Bau der Kirche begonnen, welche bereits am 2. November 1021 unter Anwesenheit Kaiser Heinrichs II. eingeweiht wurde. Die Klosterkirche St. Michael wurde im November 2012 wegen akuter Einsturzgefahr geschlossen. Massive Risse in den Deckensegeln des Kirchengewölbes, starke Substanzverluste und stetige Notsicherungsmaßnahmen an Fassaden und Mauern, undichte Dacheindeckungen und unzureichende Entwässerungen machten dies zwingend erforderlich. In den vergangenen Jahren fanden vielfältige Voruntersuchungen an Raumschale und Ausstattung sowie die statische Instandsetzung der Kirche statt. In den Jahren 2015-2019 wurde die Kirche grundlegend statisch gesichert. Die Dachkonstruktionen wurden instandgesetzt, Dachdeckung und Dach-Verblechungen erneuert, Gewölbe stabilisiert, Mauerwerk statisch überarbeitet und in Teilbereichen Gründungsverbesserungen durchgeführt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bleiverwahrung, Spenglerarbeiten, Ornamentspenglerarbeiten an den Türmen und Westwerk der ehemaliegn Abteikirche St. Michael
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lisberg
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96170
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.