Wachdienstleistungen von dezentralen Asylunterkünften im Landkreis Landsberg am Lech Referenznummer der Bekanntmachung: Abt.2-V-2023-10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wachdienstleistungen von dezentralen Asylunterkünften im Landkreis Landsberg am Lech
Temporäre Bewachung der dezentralen Unterkünfte, Kauferinger Str. 48, 86929 Penzing, Gebäude 8, 9, 10, 11, 14 und 47/48 sowie Landrat-Müller-Hahl-Straße 16, 86916 Kaufering
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die kreisangehörige Gemeinde Penzing sowie die Marktgemeinde Kaufering liegen im Landkreis Landsberg am Lech im Regierungsbezirk Oberbayern.
Leistungsort sind die dezentralen Unterkünfte des Landkreises Landsberg am Lech in der Kauferinger Str. 48, 86929 Penzing (ehemaliger Fliegerhorst Penzing), Gebäude 8, 9, 10, 11, 14 und 47/48 sowie Landrat-Müller-Hahl-Straße 16, 86916 Kaufering (ehemalige Tennishalle).
Die dezentralen Unterkünfte dienen der Unterbringung von Asylbewerbern. Es werden dort Asylbewerber aus verschiedenen Herkunftsländern untergebracht.
Die dezentralen Unterkünfte in der Kauferinger Str. 48, 86929 Penzing umfassen derzeit 6 Gebäude (Gebäude 8, 9, 10, 11, 14 und 47/48). Der Zugang zu den Gebäuden erfolgt über den jeweiligen Haupteingang. Das gesamte Gelände ist von dem ehemaligen Bundeswehrgelände des Fliegerhorst Penzing abgegrenzt. Bei der dezentralen Unterkunft in Kaufering, Landrat-Müller-Hahl-Str. 16, 86929 Kaufering handelt es sich um eine ehemalige Sport- und Tennishalle. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang.
Es besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit den Vertrag zu den gleichen Vertragsbedingungen um bis zu 6 Kalendermonate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis der gewerberechtlichen Voraussetzungen des Bewachungsunternehmens für die Ausführung der ausgeschriebenen Überwachungsleistungen, insb. Erlaubnis des Unternehmens für Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO; die Erlaubnis nach § 34 a GewO muss ununterbrochen seit zwölf Monate bestehen,
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister; es darf kein Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug vorhanden sein, der die Zuverlässigkeit des Auftragnehmers in Frage stellt; der Gewerbezentralregisterauszug darf nicht älter als drei Monate sein,
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als drei Monate).
Bei einer beabsichtigen Unterauftragsvergabe muss jeder Unterauftragnehmer dieselben Eignungskriterien ebenfalls vollumfänglich erfüllen.
-Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
-Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sich und eingesetzte Sicherheitsmitarbeiter zur Deckung der Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten bei der Durchführung der Sicherheitsdienstleistung entstehen können, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Schäden an zur Verfügung gestellten, gemieteten oder geliehenen Sachen einschließen. Sie hat sich auf die persönliche Haftpflicht der Personen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, insoweit zu erstrecken, als diese Personen Schäden bei der Ausführung ihrer Tätigkeit verursachen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.