Glasschleif 2.0/Sanierung des Industriedenkmals,MAK; Landschaftsbau-,Pflaster-u.Kanalarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: STEWOG
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktredwitz
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95615
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Glasschleif 2.0/Sanierung des Industriedenkmals,MAK; Landschaftsbau-,Pflaster-u.Kanalarbeiten
Glasschleif 2.0/Sanierung des Industriedenkmals,MAK; Landschaftsbau-,Pflaster-u.Kanalarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Glasschleif 2.0/Sanierung des Industriedenkmals, 95615 Marktredwitz;
Landschaftsbau-, Pflaster- und Kanalarbeiten
Hauptmassen:
2750 m² Asphalt
125 m² Ortbeton
150 m² Beton- und Natursteinpflaster
750 m Einfassungen (Stahl, Granitbordstein)
Entwässerungsrinnen und Straßenabläufe
Natursteinmauern und Holzzaun erneuern
140 m Betonfertigteile (Sitzblöcke und Stufen)
30 m² Gitterroste
Ausstattungselemente: Fahrradanlehnbügel, Abfallbehälter, 13 Mastleuchten
1000 m² Rasen- und Wiesenansaat
300 m² Strauch- und Staudenpflanzungen
40 Baumpflanzungen
500 m Grundleitungen mit Zubehör DN 110 bis DN 315 sowie dazugehöriger Aushub
8 Schachtbauwerke, Kamerabefahrung, Dichtheitsprüfung
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.