Erd- und Verbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: H01a259922
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erd- und Verbauarbeiten
Für die Erweiterung auf ein 5-zügiges Gymnasium ist die Errichtung eines Baukörpers mit 5 Geschossen auf der Grundfläche eines Lernhauses erforderlich. Der Baukörper wird auf der bisherigen Freifläche in direktem Anschluss an den Ostflügel des bestehenden Schulhauses platziert.
Lage und Ausrichtung des Baukörpers wird dadurch bestimmt, dass sich die Erschließung von Süden und Norden an den Grundstückszugängen und Pausenhofflächen ausrichtet
und dadurch für die Lernhäuser eine optimale Ost-West-Belichtung ermöglicht wird. Um den Baukörper herum entstehen Freiflächenzonierungen, die alle Nutzungsanforderungen an Grünflächen, Pausenhof und Nebengebäude erfüllen. Der Neubau wird im 1. und 2. Obergeschoss über eine allseitig geschlossene Brücke mit dem bestehenden Schulhaus verbunden. Entlang der S-Bahnlinie und an der Therese-Giehse-Allee haben sich im Laufe der Jahre die großzügigen Rahmeneingrünungen zu Biotopflächen entwickelt.
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Gewerk: Erd- und Verbauarbeiten
Max-Reinhardt-Weg 27
81739 München
Freimachen Baufeld:
-ca. 2.900 m2 Abbruch Asphaltflächen
- ca. 650 m2 Abbruch Pflasterbelag Fläche, Entwässerungsstreifen
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Abbruch Schächte, Grundleitungen im Zuge des Erdbaus
Spezialtiefbau:
- ca. 700 m2 Trägerbohlenverbau
- ca. 400 m Litzenanker
- ca. 120 m Gurtung, Zugband
- ca. 80 m Gussrammpfahl
Erdbau:
- ca. 11.200 m3 Erdaushub
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Weßling
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.