Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: G24a096322
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsbauarbeiten
Landschaftsbauarbeiten
- etwa 1.280 m2 bituminöse Befestigung abbrechen und entsorgen
- etwa 220 m2 Kunststeinplattenbeläge abbrechen und entsorgen
- etwa 50 m3 befüllte Drahtgitterkörbe abbrechen und entsorgen
- etwa 170 m3 Boden lösen und abfahren
- etwa 625 m2 Asphaltbeläge herstellen
- etwa 230 m2 Betonsteinpflasterflächen herstellen
- etwa 1.300 m2 Klinkerpflasterflächen herstellen
- etwa 110 m Betonsteinmauern herstellen
- Rampenkonstruktion aus Stahl herstellen
- etwa 123 m klinkerverblendete Betonblockstufen herstellen
- etwa 1.170 m2 Rasenflächen herstellen
- etwa 160 m2 Bodendeckerflächen herstellen
- etwa 17 St Bäume pflanzen
- diverse Ausstattungsgegenstände
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neuried
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.