RA2.SCF_Konsolidierungsmaßnahmen am Fischer-Ewer-Maria HF31 Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2022-283.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
RA2.SCF_Konsolidierungsmaßnahmen am Fischer-Ewer-Maria HF31
Das Deutsche Museum wurde 1903 gegründet und ist mit 73.000 m2 BGF und
einer Gesamtausstellungsfläche von 41.111 m² eines der größten
naturwissenschaftlich-technischen Museen der Welt. Mit jährlich rund 1,5
Millionen nationalen und internationalen Besuchern und Besucherinnen ist es
das meistbesuchte Museum Deutschlands. Als wissenschaftliche Institution
gesamtstaatlicher Bedeutung beherbergt es eine Sammlung von über 107.000
Objekten in über 50 Fachgebieten. Im Erdgeschoss der Abteilung Schifffahrt gibt
es zwei Großexponate, darunter der historisch wertvolle Ewer MARIA HF31. Die
MARIA bildet durch ihre Größe und ihren Standort im Zentrum der Ausstellung
den Auftakt der Halle und ist ein Besuchermagnet. Das Schiff ist einer der
wenigen heute noch erhaltenen Arbeitssegler des Typs Ewer aus Finkenwerder
bei Hamburg und zeichnet sich durch seinen noch selteneren Originalbestand
besonders aus.
Das Deutsche Museum plant eine Grundsanierung der Ausstellungshalle, in der
das Schiff derzeit gelagert wird. Dabei werden auch der Hallenboden und das
Dach der Halle betroffen sein.
Deutsches Museum
Museumsinsel 1
80538 München
Aufgrund seiner Größe und seiner instabilen Substanz kann der Ewer nicht aus
den Ausstellungsräumen verbracht werden und muss daher während der
bautechnischen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen dort verbleiben. Durch die
Instabilität des Exponates besteht die Gefahr einer Beschädigung durch die
Baumaßnahmen. Damit das Schiff die voraussichtlich ab 2023 anstehende
umfassende Baumaßnahme übersteht sowie zum langfristigen weiteren Erhalt
der MARIA möchte das DM eine im notwendigen Maße erforderliche
Konsolidierungsmaßnahme durchführen lassen, die im Wesentlichen folgende
Ziele hat:
Eine stabilisierende Konservierung
Eine sichere Aufstellung und Präsentation im nachfolgenden Ausstellungsbetrieb
ab voraussichtlich 2027 / 2028
Zu den optionalen Zielen gehören:
Eine Decksicherungsleine gemäß den geltenden Arbeitsschutzvorschriften für
zwei bis drei Personen (Fachpersonal), z. B. zur Reinigung des Schiffes sowie der
Kontrolle und Instandhaltung von Decksaufbauten, Takelage und Beschlägen in
der späteren Ausstellungsphase.
Eine um 5° gekrängte (geneigte) Lagerung des Schiffes nach Steuerbord zu
Präsentationszwecken.
Die zeitliche Abfolge der geplanten Arbeiten, die den Ewer betreffen sieht wie
folgt aus:
Übersicht zeitlich
Teil 1 ab Zuschlag bis ca. 08/2023 ca. 33 Wochen
Demontage, Instandsetzung der Inneneinbauten
Demontage, Instandsetzung Aufbauten, Spille und Winden
Demontage Takelage
Anfertigung und Montage Endo-/Exoskelett
Instandsetzungen am historisch wertvollen Rumpf
Montage Lagerbock
Absenken des Ewers auf den Lagerbock
Herausheben des Ewers aus der Grube
Montage der Gerüst-Schutzeinhausung mit Dach auf dem Lagerbock
Montage einer Schrumpffolie direkt am Ewer MARIA und
Feuchtigkeitsregulierung
Bauphase am und im Museumsgebäude
Teil 2 ab Mitte 2025 ca. 6 Wochen
Demontage Gerüst-Schutzeinhausung mit Dach vom Lagerbock
Demontage der Folierung und Feuchtigkeitsregulierung vom Ewer MARIA
Herablassen des Ewers in die Grube
Demontage Lagerbock
Montage der Aufbauten, Spille und Winden
Montage der Inneneinbauten
Montage Takelage
Optional: Montage Decksicherungsleine an Deck
Optional: Neigen des Ewer MARIA, Pallen über Exoskelett und ggf. zusätzliche
Lastverteiler
Eine detaillierte Ablaufplanung wird seitens des AG bereitgestellt.
Der AG verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt (auch Preis)verhandelt werden mit Ausnahme der vom öffentlichen Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien.
Soweit der Bieter Änderungen zum Leistungsbereich oder Terminbereich für notwendig erachtet, sind diese dem Angebot gesondert beizufügen und werden Gegenstand der Verhandlung sein.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Es wurden bereits drei offene Verfahren ohne Einreichung von Angeboten durchgeführt. Der Wettbewerb ist aufgrund der besonders komplexen Leistung eingeschränkt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RA2.SCF_Konsolidierungsmaßnahmen am Fischer-Ewer-Maria HF31
Ort: Peenemünde
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17449
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1)Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Objektbesichtigung zwingend.
Der vom Auftraggeber unterzeichnete Nachweis der Objektbesichtigung ist mit dem
Angebot vorzulegen . Die Bestätigung wird beim Termin vor Ort ausgestellt und ist
vom Auftragnehmer zu unterzeichnen. Eine Besichtigung ist nach
Terminvereinbarung möglich.Termine sind bei
Frau Pettera, [gelöscht] und Frau Knott, [gelöscht].
de zu erfragen. Die unterbliebene Teilnahme an einer Objektbesichtigung
führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
(2) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot
abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu Eintragungen in die
Handwerksrolle/Industrie und Handwerks-kammer (wenn Verpflichtung besteht),
Ausschlussgründen, Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft abgeben. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner:
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den
Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft
insbesondere folgende Nachweise:
Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in
der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen
eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), Unbedenklichkeitsbescheinigung
der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen Beitragspflichtig ist,
Unbedenklichkeitsbe-scheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, Nachweise hinsichtlich einer
eventuell durchgeführten Selbstreinigung .
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen
Grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Auf gesondertes
Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung
(PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie
eine Verpflich-tungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
(3) Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird
ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um
Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot
abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Es
ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B.
zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der
Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt
wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der
Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets
tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der
Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern.
Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
(4) Bieterfragen sind nur bis maximal 6 Kalendertage vor dem Schlusstermin für
den Eingang der Angebote möglich.
(5) Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch über die in Ziffer I.3) angegebene
Vergabeplattform möglich. Andere Formen der Angebotsabgabe, etwa per Telefax
oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Verga-bekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2
Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Be-werber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de